Rechtstipp im Arbeitsrecht
Roboterhersteller Kuka streicht 270 Stellen
Die Kuka AG ist ein börsennotiertes Unternehmen der Maschinenbaubranche mit Sitz in Augsburg.
Neben Fanuc, ABB und Yaskawa zählt Kuka zu den unangefochtenen Top 4 auf dem weltweiten Markt für Industrieroboter.
Kuka arbeitet in fünf Business Segmenten: Robotics, Systems, Swisslog, Swisslog Healthcare und China
Ein Umsatzeinbruch von 500 Millionen Euro führt dazu, dass das Unternehmen nun 270 Arbeitsplätze von 3.500 Jobs im Jahr 2021 wegstreichen will.
In welchen Sparten die Stellen wegfallen sollen, ist noch unklar.
Die Gewerkschaft IG Metall will in Gesprächen den Arbeitergeber davon überzeugen, auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten und stattdessen mit anderen Maßnahmen, wie Fluktuation, Altersteilzeit und freiwilligen Aufhebungsvertrag mit Abfindungen die Arbeitnehmerzahl zu verringern.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.
Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.
Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:
Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5
Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.
Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.