Rechtstipp im Arbeitsrecht
Richter müssen am Cumputer arbeiten
Der BGH hat endlich ein klares Wort gesprochen und einen obskuren Prozess beendet: Ein Richter hatte sich geweigert, am PC zu arbeiten, die Justizverwaltung mußte ihm alle Arbeiten ausgedruckt zur Verfügung stellen, trotz der Umstellung (hier) auf elektronische Register. Die Vorinstanzen wie das OLG Hamm hatten noch zum Kollegen gehalten, die richterliche Unabhängigkeit sei dadurch verletzt. Mit dem "Blödsinn" ist nun schluß, auch für Richter gilt das 21. Jahrhundert. Unabhängigkeit bedeutet nicht, über maßen hinaus tun und lassen zu können, wie es einem gefällt.
Der BGH: "Dem Antragsteller steht ein Anspruch, generell mit Papierausdrucken versehen zu werden, nicht zu. Ein Anspruch des Richters gegenüber der Justizverwaltung auf eine über das vom Gesetz- und Verordnungsgeber vorgesehene Maß hinausgehende Gestaltung der Arbeitsgrundlagen besteht nicht."
Kein Anspruch auf "Heimarbeit"
Auch das Argument des Richters, ohne Ausdrucke würde ihm die Möglichkeit genommen, zu Hause zu arbeiten und dies verstoße gegen die richterliche Unabhängigkeit, lassen die Richter nicht gelten. Zwar sei der Richter nicht an feste Dienstzeiten gebunden.
"Das gilt aber nicht, wenn die Ausführung der ihm obliegenden Dienstgeschäfte die Anwesenheit an der Gerichtsstelle erfordert. Denn die richterliche Unabhängigkeit ist kein Standesprivileg der Richter. Erfordert die Bearbeitung der gemäß den Anforderungen des Gesetzgebers in elektronischer Form vorliegenden Eingaben zum Handelsregister die Anwesenheit des Richter an seinem computergestützten Arbeitsplatz, liegt darin keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch die Dienstaufsicht".
Dies wird so manchem Richter nicht gefallen, die Gemütlichkeit, zuhause zu arbeiten und einmal die Woche zum Gericht zu kommen, wird es dann wohl bald nicht mehr geben.