Rechtstipp im Arbeitsrecht
Reifenhersteller Continental macht Werk Aachen dicht
Im Rahmen der „Transformation 2019 – 2029“ stehen bei Continental in den kommenden zehn Jahren weltweit bis zu 20.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel.
Allein in Deutschland sollen etwa 7.000 der insgesamt 62.000 Stellen betroffen, sein 5.000 davon bereits bis 2023.
Der Zulieferer erhofft sich mithilfe der Maßnahmen ab 2023 die Bruttokosten jährlich um 500 Millionen Euro zu senken.
Angesichts der Rückschläge für die Autoindustrie in der Corona-Pandemie hatte Continental bereits vor Tagen angekündigt, seinen Sparkurs deutlich verschärfen zu wollen.
Nach jüngsten Angaben geht Continental davon aus, dass es global Auswirkungen auf 30.000 der mehr als 232.000 Arbeitsplätze geben wird.
Diese Jobs würden „verändert, verlagert oder aufgegeben“.
13.000 der fraglichen Jobs seien in Deutschland angesiedelt.
Nun wird bekannt, dass Continental noch mehr Standorte schließen will, als bisher bekannt waren.
In Aachen soll nun bis Ende 2021 das Reifenwerk dichtgemacht werden, bestätigte das Dax-Unternehmen am Dienstag nach entsprechenden Informationen aus der Gewerkschaft IG BCE.
Hier sind 1.800 Arbeitnehmer betroffen.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Insbesondere aufgrund der großen Anzahl an betriebsbedingten Kündigungen ist eine wirksame Massenentlassungsanzeige, ein wirksamer Sozialplan und eine korrekte Abfindung in Anlehnung an die Betriebszugehörigkeit anwaltlich zu prüfen.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Continental-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Kündigung vor dem Arbeitsgericht bei der Kündigungsschutzklage oder beim Aufhebungsvertrag ohne Kündigung oder im Falle der betriebsbedingten Kündigung beim Abwicklungsvertrag ohne Kündigungsschutzklage.