Rechtstipp im Arbeitsrecht
Mohn Media baut 450 Arbeitsplätze ab
Die Bertelsmann-Tochter Mohn Media in Gütersloh streicht 450 von 2.000 Arbeitsplätzen und damit jeden 4. Arbeitnehmer bis zum Jahr 2025 weg.
Die Geschäftsführung des Druckerei-Unternehmens und der Betriebsrat haben sich jetzt auf die Bedingungen des Personalabbaus verständigt.
Mit einem Freiwilligenprogramm können sich betroffene Arbeitnehmer für mehrere Optionen entscheiden.
Arbeitnehmer über 58 können demnach in Altersteilzeit oder in den Vorruhestand gehen – verbunden mit einer Prämie.
Arbeitnehmer unter 58 will das Unternehmen Aufhebungsverträge anbieten mit einer Abfindung.
Das Ganze gilt nur für unbefristete Voll- und Teilzeitstellen.
Wenn zu wenige Arbeitnehmer das das Angebot annehmen, läuft es bei Mohn Media auf betriebsbedingte Kündigungen hinaus.
Es stellt sich allerdings die Frage, wie die Produktion bei Mohn Media mit deutlich weniger Arbeitnehmern störungsfrei aufrechterhalten bleibt.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Insbesondere aufgrund der großen Anzahl an betriebsbedingten Kündigungen ist eine wirksame Massenentlassungsanzeige, ein wirksamer Sozialplan und eine korrekte Abfindung in Anlehnung an die Betriebszugehörigkeit anwaltlich zu prüfen.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Arbeitnehmer bei der Kündigung vor dem Arbeitsgericht bei der Kündigungsschutzklage oder beim Aufhebungsvertrag ohne Kündigung oder im Falle der betriebsbedingten Kündigung beim Abwicklungsvertrag ohne Kündigungsschutzklage.