Bei Mobbing durch den Arbeitgeber ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob den behaupteten Handlungen der Charakter von schuldhaften Rechts- bzw. Rechtsgutverletzungen zuzumessen ist (Landesarbeitsgericht Berlin, abgedruckt in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht - Rechtsprechungsreport (NZA-RR) 2005, 13; LAG Schleswig-Holstein NZA-RR 2006, 402). Der Arbeitnehmer sollte sich hier in jedem Fall genau darüber informieren, ob ein Vorgehen gegen den Arbeitgeber Sinn macht.
Dr. Bert Howald
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anwaltskanzlei Gaßmann & Seidel, Stuttgart