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Arbeitsrecht

Mobbing am Arbeitsplatz – Führen eines Mobbing-Tagebuchs

2 Min. Lesezeit 09.08.2011
Dieser Beitrag ist von 2011. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Das Thema Mobbing am Arbeitsplatz, sei es durch Kollegen oder einen Vorgesetzten, ist bereits seit geraumer Zeit Gegenstand der täglichen Beratungspraxis im Rahmen der Beratung von Arbeitnehmern.

Die Motivation, die hinter den Mobbing-Angriffen steckt, ist vielfältiger Natur. Häufig ist der Konkurrenzkampf zwischen den Arbeitnehmern die Triebfeder für zahlreiche Mobbing-Fälle unter Kollegen.

1.
Im Rahmen des Beratungsgesprächs mit dem jeweils betroffenen Arbeitnehmer kommt dann an einem gewissen Punkt, in der Regel nach der Schilderung des Sachverhalts durch den Betroffenen, die Frage nach der Beweisbarkeit der geschilderten Sachverhalte.

An dieser Stelle zeigt sich dann, dass meist keine oder jedenfalls keine hinreichenden Beweismittel vorhanden sind, um in Erfolg versprechender Art und Weise handeln zu können.

Grundsätzlich trägt nämlich derjenige, der sich auf einen Anspruch beruft, zu den Ansprüchen des Arbeitnehmers bei Mobbing am Arbeitsplatz siehe http://arbeitsrecht-schwetzingen.de/modules.php?name=Content&pa=showpage&pid=7 und http://arbeitsrecht-schwetzingen.de/modules.php?name=Content&pa=showpage&pid=9 die Darlegungs- und Beweislast.

Der Anspruchsteller hat die anspruchsbegründenden Tatsachen darzulegen und unter Beweis zu stellen.

Der von Mobbing betroffene Arbeitnehmer muss daher auch die einzelnen Mobbing-Handlungen unter Beweis stellen.

Da der Betroffene jedoch häufig auf sich allein gestellt ist, gestaltet sich gerade der Nachweis der einzelnen Rechtsverletzungen schwierig.

2.
Dem von Mobbing betroffenen Arbeitnehmer ist daher das Führen eines sogenannten Mobbing-Tagebuchs zu empfehlen.

In das Mobbing-Tagebuch sind alle wesentlichen Fakten zu jedem einzelnen Mobbing-Vorfall aufzunehmen.

Wer hat wann, wo, in welchem Zusammenhang bzw. bei welcher Gelegenheit was getan oder gesagt?
Wer war Zeuge des entsprechenden Vorfalls?
Wie hat sich der jeweilige Mobbing-Vorfall körperlich ausgewirkt (Herzrasen, Übelkeit, o.ä.)?

Um die einzelnen Vorfälle in einem gerichtlichen Verfahren hinreichend genau schildern zu können, ist es sinnvoll die jeweiligen Tatsachen möglichst zeitnah schriftlich festzuhalten.

Gleichzeitig ist es auch sinnvoll, das Mobbing-Tagebuch, ähnlich wie ein Fahrtenbuch, in gebundener Form oder in Form eines Schulheftes zu führen.

Das Führen in gebundener Form oder in Form eines Schulheftes gewährleistet, dass bereits die äußere Form des Mobbing-Tagebuchs dafür steht, dass keine nachträglichen Ergänzungen oder Manipulationen vorgenommen worden sind.

Dies steigert den Beweiswert des Mobbing-Tagebuchs.

3.
Im Ergebnis verbessern sich durch das Führen eines Mobbing-Tagebuchs die Aussichten, gegen Mobbing am Arbeitsplatz in Erfolg versprechender Art und Weise vorgehen zu können.

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Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
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Tel.: 06202 859480

Rechtsanwalt Sven Siegrist, Schwetzingen

http://www.anwalt-mobbing.de

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