Rechtstipp im Arbeitsrecht
Messe München streicht 170 Arbeitsplätze
Corona-Pandemie setzt vielen Messe-Unternehmen zu, da im Jahr 2020 fast keine Messen stattfinden konnten.
Auch die Messe München hat große Verluste eingefahren.
Die Messe München GmbH ist Messeveranstalter und Betreiber des Messegeländes Messe München, des ICM – Internationales Congress Center München, des Conference Center Nord und des MOC Veranstaltungscenter München.
Mit über 40 eigenen Fachmessen für Investitions- und Konsumgüter sowie Neue Technologien am Standort München und weltweit, 13 Tochtergesellschaften in Europa, Asien, Afrika und Südamerika sowie rund 70 Auslandsvertretungen in über 100 Ländern ist die Messe München eine der weltweit größten Messegesellschaften.
2019 zählte die Messegesellschaft am Standort München mehr als 2,4 Mio. Besucher sowie über 32.000 Aussteller.
In den Hallen der Messe München ist im Jahr 2020 jedoch vor allem eins zu finden gewesen – große Leere!
Es ist die Rede von Umsatzeinbußen von mehreren hundert Millionen Euro.
Insgesamt könnten 310 Millionen Euro weniger verdient worden sein und damit statt 400 Millionen Euro im Jahr 2019 im Jahr nur 90 Millionen Euro erwirtschaftet worden sein.
Als Folge müssen nun 170 Arbeitnehmer gehen.
Insgesamt beschäftigt die Messe München 1.200 Arbeitnehmer.
Die Messe München plant einen Arbeitsplatzabbau auf allen Hierarchie-Ebenen und eine Stufe soll ganz entfallen.
Alle Projektgruppenleiter sollen danach gehen und eingespart werden.
Die Aufgaben der Projektgruppenleiter sollen auf andere Arbeitnehmer verteilt werden.
Auch die Anzahl der Teamleiter wird reduziert, so dass hier weitere Arbeitsplätze entfallen.
Aber auch die Geschäftsführung soll von 6 Geschäftsführern soll auf 3 halbiert werden und dadurch weitere Personalausgaben eingespart werden.
Viele Arbeitnehmer sind nun verunsichert, da ungewiss ist, ob sie zu denjenigen Arbeitnehmern gehören, die zukünftig eingespart werden.
Die Messe München plant bereits konkret Arbeitnehmer durch Vorruhestandsregelungen und durch Aufhebungsverträge mit Abfindungen loszuwerden.
Gelingt das nicht stehen betriebsbedingte Kündigungen im Raum.
Auch die Kurzarbeit wird bei der Messe München verlängert.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.
Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.
Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:
Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5
Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.
Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.