Rechtstipp im Arbeitsrecht
Massiver Jobabbau bei Thyssenkrupp – 11.000 Arbeitsplätze weg
Thyssenkrupp ist in der wirtschaftlichen Krise und schreibt rote Zahlen, wodurch die Unternehmensverluste in Milliardenhöhe stark ansteigen.
Thyssenkrupp hat sich als Arbeitgeber deshalb dazu entschieden, weitere 5.000 Arbeitsplätze in den kommenden drei Jahren zu streichen.
Schon 2019 hatte Thyssenkrupp 6.000 Arbeitsplätze gestrichen.
Damit verkleinert sich Thyssenkrupp insgesamt um 11.000 Arbeitsplätze.
3.600 Stellen sind davon bereits tatsächlich abgebaut.
Von den übrigen 7.400 Arbeitsplätzen entfallen 5.300 auf Arbeitnehmer in Deutschland.
Thyssenkrupp schließt auch nicht aus, dass betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden müssen.
Derzeit wird mit den Arbeitnehmervertretungen besprochen, welche Maßnahmen angewandt werden sollen.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Insbesondere aufgrund der großen Anzahl an betriebsbedingten Kündigungen ist eine wirksame Massenentlassungsanzeige, ein wirksamer Sozialplan und eine korrekte Abfindung in Anlehnung an die Betriebszugehörigkeit anwaltlich zu prüfen.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Thyssenkrupp-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Kündigung vor dem Arbeitsgericht bei der Kündigungsschutzklage oder beim Aufhebungsvertrag ohne Kündigung oder im Falle der betriebsbedingten Kündigung beim Abwicklungsvertrag ohne Kündigungsschutzklage.