Rechtstipp im Arbeitsrecht
Massenentlassung bei MAN – 9.500 Arbeitsplätze weg
Der Fahrzeug- und Maschinenbaukonzern MAN mit Sitz in München will im Konzern 9.500 Arbeitsplätze der 36.000 Stellen streichen.
MAN gehört zu großen Teilen zu Volkswagen (VW).
Der Sparplan von MAN hat zahlreiche Arbeitnehmer und auch den Gesamtbetriebsrat eiskalt erwischt.
Durch den großen Personalabbau will MAN 1,8 Milliarden Euro einsparen.
Viele Tausend Mitarbeiter bangen um ihren Arbeitsplatz.
Die Gespräche zwischen Arbeitnehmer und MAN sind zerrüttet und gerieten zuletzt immer wieder ins Stocken.
Die verängstigten Arbeitnehmer haben gegen MAN gegen den drohenden Stellenabbau protestiert.
Am 11.11.2020 scheiterten die Gespräche von MAN mit den Gewerkschaften und dem Betriebsrat, weil MAN nicht vom Stellenabbau abrücken will.
Viele Standorte sind von den Entlassungen betroffen.
Ob betriebsbedingte Kündigungen vom Tisch sind, ist derzeit unklar.
Der Mutterkonzern VW übt Druck auf MAN aus, dass eine Einigung noch bis zum 31.12.2020 erfolgen soll.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.
Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.
Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:
Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5
Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.
Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.