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Arbeitsrecht

Manipulation von Zeiterfassungsdaten – Kündigungsgrund?

1 Min. Lesezeit 17.06.2011
Dieser Beitrag ist von 2011. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Das LAG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 29.03.2011, Az. 2 Sa 533/10 entschieden, dass eine planmäßige Manipulation von Daten eines durch den Arbeitgeber installierten Zeiterfassungssystems eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellt.

Diese ist grundsätzlich auch geeignet eine Kündigung, auch die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen.

Für die Bewertung der Rechtmäßigkeit einer infolge einer festgestellten Manipulation der Zeiterfassung ausgesprochenen Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommt es jedoch stets auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an. Eine schematische Bewertung der Sach- und Rechtslage ist nicht möglich.

So hat das LAG Schleswig-Holstein im konkreten Fall entschieden, dass lediglich eine geringfügige Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten vorgelegen hat.

Eine geringfügige Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten, welche insbesondere die Bagatellgrenze nicht überschreitet, kann jedoch nicht erfolgreich zur Begründung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses herangezogen werden.

vgl. LAG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 29.03.2011, Az. 2 Sa 533/10

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Rechtsanwalt Sven Siegrist, Schwetzingen

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