Rechtstipp im Arbeitsrecht
Lufthansa baut bis zu 30.000 Arbeitnehmer ab
Die Corona-Pandemie, das gesunkene Reiseverhalten und die ohnehin wirtschaftliche Schieflage setzen dem Lufthansa-Konzern arg zu.
Der Lufthansa-Konzern hat bei Fluggästen mit seiner stark verzögerten Rückzahlung für ausgefallene Flüge zudem keine Pluspunkte gesammelt und Vertrauen eingebüßt.
Die Lufthansa wird mindestens 150 Flugzeuge der früher 760 Flugzeuge großen Flotte abschaffen; das sind 50 Flugzeuge mehr als ursprünglich geplant.
8 der 17 Flugzeugtypen soll abgeschafft werden, darunter wohl auch der A380.
Außerdem werden ca. 30 % der angemieteten Büroflächen gekündigt.
Außerdem wird ein beachtlicher Anteil an Personalkosten gesenkt.
Das bedeutet, dass jeder 4. bis 5. Mitarbeiter der Lufthansa, insgesamt bis zu ca. 30.000 Arbeitnehmer, ihren Job verlieren werden.
Damit wird die Beschäftigtenzahl von derzeit ca. 120.000 massiv verringert; auch jede 5. Führungskraft soll entfallen.
Dabei wurde die Personaldecke zum Jahresanfang schon von ca. 138.000 weltweit auf 128.000 verringert.
Kündigungen wird es in allen Konzern Bereichen, also Verwaltung, Kabinenpersonal und Piloten geben.
Durch Krisenpakete mit den Gewerkschaften soll die Zahl der betriebsbedingten Kündigungen begrenzt werden.
Die Lufthansa verfolgt das Ziel Kündigungen zu vermeiden, wenn Arbeitnehmer einen freiwilliger Gehaltsverzicht anböten oder mehr Teilzeitarbeit und Jobsharing in Höhe von 20 bis 25 % praktiziert würde, so dass einzelne Mitarbeiter weniger arbeiten und weniger verdienen und dadurch mehr Arbeitsplätze bestehen bleiben können.
Es folgt der Ausverkauf im Lufthansa-Konzern.
Die europäischen Flugküchen der LSG sollen den Konzern zum 1. Oktober verlassen.
Und auch die Finanztochter Airplus soll gehen.
Auch die hochrentablen Wartungstochter Lufthansa Technik soll in der Minderheit an Investoren gehen.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Insbesondere aufgrund der großen Anzahl an betriebsbedingten Kündigungen ist eine wirksame Massenentlassungsanzeige, ein wirksamer Sozialplan und eine korrekte Abfindung in Anlehnung an die Betriebszugehörigkeit anwaltlich zu prüfen.
Kündigungsschutzklage – Recht/gesetz. Ordner Auf Schreibtisch Mit Beschriftung Neben Paragraf Und Waage. Anwalt
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Lufthansa-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Kündigung vor dem Arbeitsgericht bei der Kündigungsschutzklage oder beim Aufhebungsvertrag ohne Kündigung oder im Falle der betriebsbedingten Kündigung beim Abwicklungsvertrag ohne Kündigungsschutzklage.