Rechtstipp im Arbeitsrecht
Kündigungsschutzklage: Kaufmann gegen 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA
Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.
Das Arbeitsgericht Köln verhandelt am 05.10.2020 zum Aktenzeichen 4 Ca 5626/20 mit dem Gütetermin die Kündigungsschutzklage des Leiters Medien und Kommunikation der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA.
Am 24.08.2020 wurde dem Kläger Kaufmann zuvor vom 1. FC Köln die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen worden.
Der Gütetermin findet vor dem Einzelrichter statt, der im Gütetermin mit den Parteien ausloten wird, ob es die Möglichkeit einer Einigung in Form eines Vergleichs gibt.
Sollte der Gütetermin scheitern, wird das Arbeitsgericht Köln einen Kammertermin bestimmen, bei dem der Einzelrichter durch zwei ehrenamtliche Richter unterstützt wird.
Nach einem Kammertermin wird ein Urteil durch das Arbeitsgericht gefällt.