Rechtstipp im Arbeitsrecht
Kündigungsschutzklage einer Vorstandsbereichsleiterin gegen eine Kommune
Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.
Vor dem Arbeitsgericht Wesel fand am 08.10.2020 zum Aktenzeichen 2 Ca 137/20 der Kammertermin zur Kündigungsschutzklage statt, bei dem auch Zeugen vernommen wurden.
Die Vorstandsbereichsleiterin einer Kommune wendet sich mit ihrer Kündigungsschutzklage gegen mehrere Kündigungen der beklagten Kommune.
Der Klägerin wird vorgeworfen, ehrverletzende Äußerungen über den Bürgermeister der beklagten Kommune in einer öffentlichen Sitzung des Arbeitsgerichtes abgegeben zu haben.
Nachdem der Kammertermin am 25.06.2020 ergebnislos blieb, wurden für den Kammertermin am 08.10.2020 nunmehr Zeugen geladen.
Das Gericht hat Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 29.10.2020 bestimmt.