Rechtstipp im Arbeitsrecht
Kündigung
Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Wolfgang Schiebel
Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle einer Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses nach dem KSchG binnen 4 Wochen Kündigungsschutzklage erheben müssen. Nach Fristablauf haben Sie i.d.R. selbst bei einer rechtswidrigen Kündigung wenig Erfolg