Rechtstipp im Arbeitsrecht
Kündigung
Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Andreas Tertel
Soweit Sie eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten haben, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage eingeriecht haben. Vereinabren Sie also kurzfristig eionen Termin mit uns, damit wir Ihnen helfen können.