Rechtstipp im Arbeitsrecht
Kündigung wegen Krankheit zulässig? Wehren Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage!
Arbeitnehmer, denen aus Gründen persönlicher Umstände - namentlich einer Krankheit - gekündigt wurde, sollten im Zweifel unverzüglich nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben.
Hintergrund: Für einen krankheitsbedingten Rauswurf bedarf es bestimmter Voraussetzungen.
Einmalige Erkrankurngen, die innerhalb weniger Wochen auskuriert sind, reichen fast nie, um eine Künidgung zu rechtfertigen.
Lediglich wiederkehrende oder lang andauernde Krankheiten können unter Umständen eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen.
HIerbei muss der Arbeitgeber eine Prognose anstellen: Lediglich bei anzunehmenden künftigen Erkrankungen oder andauernder Arbeitsunfähigkeit kommt eine Kündigung überhaupt in Betracht. Nur dann kann von einer unzumutbaren Belastung für den Arbeitgeber überhaupt ausgegangen werden.
Neben einer negativen Prognose müssen die betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers stark beeinträchtigt sein. Ferner muss eine Interessenabwägung erfolgen: Hierbei spielt die Dauer des Arbeitsverhältnisses, eine Schwerbehinderung sowie die familiäre Situation (Unterhaltsverpflichtungen u.ä.) eine Rolle. Außerdem muss der Arbeitgeber prüfen, ob es keine mildere Alternative zur Kündigung gibt. V.a. ist an ein betriebliches Eingliederungsmanagement zu denken, dies unabhängig von der Betriebsgröße. Dies gilt selbst dann, wenn es keinen Betriebsrat gibt oder sich der Arbeitnehmer noch in der Probezeit befindet. Hier kommt insbesondere die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes oder die Umgestaltung des bisherigen Arbeitsplatzes in Betracht.
Fazit: Gekündigte Arbeitnehmer haben in der Regel beste Aussichten, sich gegen eine Kündigung erfolgreich zur Wehr zu setzen, sollten sich aber unmittelbar nach Zugang der Kündigung an einen Rechtsnawalt wenden.
MPH Legal Serivces, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen gegenüber Ihrem Arbeitgeber bundesweit. Kontaktieren Sie uns, gerne auch am Wochenende.