Rechtstipp im Arbeitsrecht
Kündigung wegen Krankheit? Wehren Sie sich!
Arbeitnehmer aufgepasst! Für den Fall der (angedrohten) Kündigung Ihres Arbeitsplatzes sollten Sie tätig werden.
Wahrscheinliche künftige Fehlzeiten oder die andauernde Arbeitsunfähigkeit motivieren Arbeitgeber häufig voreilig, Ihnen eine personenbedingte Kündigung auszusprechen. Hiergegen können Sie häufig erfolgreich vorgehen.
Hintergrund ist vielmehr, dass die krankheitsbedingten Fehlzeiten und die Arbeitsunfähigkeit zu Belastungen für den Arbeitgeber führen, die ihm nicht länger zumutbar sind.
Damit eine krankheitsbedingte Kündigung auch vor Gericht Bestand hat, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
► Erstens muss eine negative Gesundheitsprognose für den Arbeitnehmer vorliegen.
Es muss zum Kündigungszeitpunkt eine Einschätzung geben, dass weitere Erkrankungen im vergleichbaren Umfang zu erwarten sind.
► Zweitens müssen aufgrund der Prognose betriebliche oder wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers stark beeinträchtigt sein.
► Drittens muss eine Interessenabwägung erfolgen – berücksichtigt werden dabei unter anderem die Dauer des Arbeitsverhältnisses, eine Schwerbehinderung sowie die Familiensituation – ob es etwa für Kinder eine Unterhaltsverpflichtung gibt.
MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Sie als Arbeitnehmer außergerichtlich und gerichtlich, falls Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt wurden.