Rechtstipp im Arbeitsrecht
Kündigung bei C&A – Abfindung sichern
Die Bekleidungskette C&A will in Deutschland 13 ihrer rund 450 Filialen schließen. Dessau (Sachsen-Anhalt)
Rottenburg (Baden-Württemberg)
Witten (NRW)
Stadthagen (Niedersachsen)
Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz)
Emden (Niedersachsen)
Tuttlingen (Baden-Württemberg)
Mülheim an der Ruhr/Forum (NRW)
München-Nordheide (Bayern)
Forchheim (Bayern)
Berlin-Wilmersdorf
Lemgo (NRW)
Potsdam (Brandenburg)
C&A wird die Mitarbeiter dazu kündigen, Änderungskündigung zum Einsatz an anderen Arbeitsorten aussprechen oder Aufhebungsverträge anbieten.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt C&A-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Kündigung vor dem Arbeitsgericht bei der Kündigungsschutzklage oder beim Aufhebungsvertrag ohne Kündigung oder im Falle der betriebsbedingten Kündigung beim Abwicklungsvertrag ohne Kündigungsschutzklage.