Rechtstipp im Arbeitsrecht
Insolvenz bei Frisör-Kette Klier – was passiert mit den Arbeitnehmern?
Die Frisörkette KLIER ist seit dem 30.11.2020 insolvent, wie am 01.12.2020 bekannt wurde.
Klier betreibt gleichnamige Frisör-Geschäfte und die Ketten „styleboxx“, „Hairworld“ sowie „Cut & Color“, sowie den Lieferservice für Friseurbedarf namens „Cosmo“.
Neben rund 1.400 Frisör-Salons im Deutschland gibt es zahlreiche weitere Standorte in anderen Ländern Europas.
Auch Marken wie Essanelle oder Super Cut gehören dazu.
Die Frisör Klier GmbH ist der nach eigenen Angaben größte System-Frisör Deutschlands.
In Folge starker Umsatzeinbußen durch die Corona-Pandemie beantragte das Unternehmen im Frühjahr 2020 ein Schutzschirmverfahren und stellte das Filialnetz auf den Prüfstand.
Beim Schutzschirmverfahrens war das Restvermögen von Klier zunächst vor äußeren Zugriffen geschützt.
Ziel des Schutzschirmverfahrens ist es nach weiteren Lösungen zu suchen, ohne dass förmlich Insolvenz angemeldet wird.
Die Geschäftsleitung bleibt im Amt, ihr wird allerdings ein Sachwalter zur Seite gestellt.
Klier ließ im September mitteilen, man wolle sich „in eigener Verantwortung nachhaltig sanieren und zukunftsfähig aufstellen“.
Im Laufe des Jahres 2020 wurden sodann einige unprofitable Filialen geschlossen.
Die Maßnahmen von Klier reichten jedoch nicht aus.
Nun wurde von Klier vor dem Amtsgericht Wolfsburg als Insolvenzgericht Insolvenzantrag gestellt.
Umsatzeinbrüche aufgrund der Corona-Pandemie führten zu diesem Schritt, den auch staatliche Überbrückungshilfen nicht abhelfen konnten.
Klier war besonders vom Shutdowns im Frühjahr 2020 betroffen, da zahlreiche Frisörbetriebe komplett schließen mussten
Klier beschäftigt insgesamt ca. 9.200 Arbeitnehmer.
Wie viele davon ihren Arbeitsplatz verlieren ist derzeit unklar.
Der Sachwalter aus dem Schutzverfahren – Silvio Höfer – wollte sich nicht zu den Aussichten von Klier äußern.
Die Gewerkschaft verdi fordert die Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmer und warnt vor einem massiven Abbau von Arbeitsplätzen.
Derzeit stehen nach Medienberichten 450 der 1.400 Frisör-Salons vor dem Aus und mit ihnen die dort beschäftigten Arbeitnehmer.
Damit würden 15-20 % der Arbeitnehmer, also bis zu 1.900 die Kündigung bekommen.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.
Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.
Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:
Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5
Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.
Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.