Rechtstipp im Arbeitsrecht
Insolventer Arbeitgeber - was nun?
In diesem Fall muß der Arbeitnehmer unbedingt einen Antrag auf Insolvenzgeld beim Arbeitsamt stellen. Dabei darf er sich nicht abwimmeln lassen mit der Begründung, daß noch kein Insolvenzanrag gestellt sei etc. Ein Antrag kann im Prinzip nie zu früh gestellt werden, sehr wohl aber zu spät. Wenn die Antragsfrist abgelaufen ist, ist der Anspruch auf Insolvenzgeld futsch, falls nicht doch ein Ausnahmefall (z.B. unverschuldete Unkenntnis, eigene Bemühunen um Vollstreckung, etc. ) vorliegen. Da es effektiv um bis zu 2 vollem Monatsgehältern geht, ist hier im Zweifel anwaltlicher Rat von einem Fachmann zu empfehlen, da das Sozialversicherungsrecht vielen Anwälten kaum bekannt ist. Auf die "Beratung" durch das Arbeitsamt kann man sic, wie die Praxis zeigt, nur bedingt verlassen.