Rechtstipp im Arbeitsrecht
IBM plant fast 1.000 Kündigungen in Deutschland
Die International Business Machines Corporation (IBM) ist ein börsennotiertes US-amerikanisches IT- und Beratungsunternehmen mit Sitz in Armonk im Bundesstaat New York.
IBM ist eines der weltweit führenden Unternehmen insbesondere für branchenspezifische Lösungen und Dienstleistungen im IT-Bereich sowie Software und Hardware.
2019 beschäftigte IBM weltweit mehr als 300.000 Arbeitnehmer und in Deutschland ca. 16.500 Arbeitnehmer.
IBM plant nun zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Neuausrichtung einen Stellenabbau.
In Deutschland sollen 1.000 Arbeitnehmer eine betriebsbedingte Kündigung erhalten.
Die Verhandlungen zwischen IBM und dem Betriebsrat über einen Sozialplan sollen zu aufgenommen werden.
Die Gewerkschaft Verdi ist mit dem Stellenabbau und möglichen betriebsbedingten Kündigungen nicht einverstanden.
Insgesamt hat IBM 2.300 Arbeitsplätze abgebaut und dazu ein Freiwilligenprogramm mit Aufhebungsverträgen aufgelegt.
1.200 Arbeitnehmer haben IBM so verlassen.
Den restlichen 1.000 Arbeitnehmern droht nun die betriebsbedingte Kündigung.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.
Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.
Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:
Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5
Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.
Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.