fristgemäße Kündigung durch den Arbeitgeber - was nun?
An einem Arbeitsvertrag hängt nicht nur das Gehalt, sondern auch soziale Absicherung, Selbstbestätigung und Bekanntschaften. Eine Kündigung ist, egal wie absehbar und wirtschaftlich vielleicht nachvollziehbar, oft erst einmal ein Schock.
Wichtig ist, dass Sie Ruhe bewahren, nichts unüberlegt unterschreiben und sich auch nicht zu unbedachten Äußerungen hinreißen lassen. Das Drohen etwa mit "Krankmachen" hilft nicht weiter.
- Arbeitslos melden
Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen bei der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt) arbeitslos. Ansonsten riskieren Sie eine Sperrfrist von 1 Woche Arbeitslosengeld. Sie verlieren also Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld für diese Zeit, was nicht unerheblich ist.
- keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben
Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag oder kündigen aus Wut noch einmal selber. Soweit Sie ohne sehr triften Grund selbst die Arbeitslosigkeit verschuldet haben - etwa durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder Eigenkündigung - wird die BA gegen Sie eine Sperrfrist von 12 Wochen verhängen. Dies sind rund 3 Monate Arbeitslosengeld!
- lassen Sie sich anwaltlich beraten
Innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung muss die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht, z.B. in Senftenberg, Cottbus oder Bautzen, eingereicht werden. Andernfalls ist die Kündigung (in fast allen Fällen) nicht mehr angreifbar.
Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich z.B. dann, wenn der Arbeitgeber die Formalien einer Kündigung oder die Kündigungsfrist nicht eingehalten hat. Gerade bei vielen Kleinbetrieben wird aus meiner Erfahrung die Kündigungsfrist regelmäßig falsch berechnet oder garnicht eingehalten.
Soweit dass Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, ist es für den Arbeitgeber wesentlich schwerer einen Arbeitnehmer zu kündigen. Ebenso kann sich aus einem Tarifvertrag oder Spezialvorschriften (z.B. werdende Mutter, Betriebsrat u.ä.) ein besonderer Schutz ergeben. Damit verschiebt sich das Prozessrisiko nochmals zu Lasten des Arbeitgebers. In vielen Fällen wird daher der Kündigungsstreit vor dem Arbeitsgericht durch einen Vergleich und die Zahlung einer Abfindung beendet.
- Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
Nach der Kündigung sollte geprüft und geregelt werden, welche Ansprüche Sie aus dem Arbeitsverhältnis noch haben.
Neben einem Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis sind dies oft Urlaub, Urlaubsabgeltung, Überstundenabgeltung oder ausstehender Lohn. Hier ist zu prüfen, ob in einem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag Ausschlussfristen festgelegt sind und vorsorglich zeitnah alle möglichen Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden. Verschenken Sie nicht leichtfertig erworbene Ansprüche.
- Kosten
Schalten Sie einen Anwalt ein, der vertieft Arbeitsrecht bearbeitet. Dieser kennt den Verfahrensablauf, die möglichen Probleme vor dem Arbeitsgericht und Ihnen zustehende Ansprüche. Hierdurch entstehen natürlich Kosten. Beim Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz die Besonderheit, dass man auch bei einem Obsiegen die Kosten nicht vom Unterliegenden erstattet erhält. Dennoch lohnt sich regelmäßig wirtschaftlich gesehen die Klage.
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht ist bei sich abzeichnenen Personalabbau dringend anzuraten. Diese übernimmt dann die oben genannten Kosten, so daß man (wirtschaftlich gesehen) nur gewinnen kann. Bei geringen Einkommen kommt Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe in Betracht.
Martin Bandmann
Büro in Cottbus / Hoyerswerda
Bandmann & Krönert Partnerschaft
www.rechtsanwalt-bk.de
Herr Rechtsanwalt Bandmann ist Ihr Ansprechpartner für das Arbeitsrecht in Cottbus und Hoyerswerda (u.a. Kündigung, Kündigungsschutzklage, Kündigungsfrist, Abfindung, Abmahnung, Urlaubsanspruch, Betriebsübergang, Tarifvertrag, Betriebsrat).
Nicht nur in Cottbus, Hoyerswerda, Bautzen oder Senftenberg, sondern bundesweit berät und vertritt er als Rechtsanwalt Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.