Rechtstipp im Arbeitsrecht
Filialschließungen bei Douglas – Kündigungen die Folge?
Die Parfümerie Douglas GmbH ist eine 1910 in Hamburg gegründete international tätige Parfümerie-Filialkette mit Sitz in Düsseldorf.
In Fußgängerzonen sämtlicher größerer Städte gehört eine Douglas-Filiale zum Stadtbild – das ändert sich nun.
Douglas will nun jede 10. Filiale in Deutschland schließen und insgesamt 50 Standorte vom 430 Filialen komplett schließen.
Die Corona-Pandemie ist auch an Douglas nicht spurlos vorbeigegangen und der Lockdown hat die Umsätze stark geschmälert.
Auch der Online-Handel der Konkurrenz hat Douglas geschädigt, so dass Douglas nun selbst nun Online-Händler werden will und die Online-Präsenz ausbauen will.
Es ist davon auszugehen, dass mehrere hundert Arbeitnehmer die betriebsbedingte Kündigung erhalten werden.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.
Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.
Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:
Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5
Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.
Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.