Rechtstipp im Arbeitsrecht
Betriebsbedingte Kündigung
Die betriebsbedinte Kündigung birgt für den Arbeitgeber vielfältige Risiken. Für den Arbeitnehmer bieten sich ebensoviele Chancen, eine einmal ausgesprochene Kündignung erfolgreich anzufechten. Hier die wichtigsten Prüfungspunkte, die es zu beachten gilt:
1. Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG)
- Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate
- Betrieb beschäftigt mehr als 5 Arbeitnehmer (bei Arbeitsverhältnissen die erst seit dem 1.1.2004 bestehen, sind mehr als 10 Arbeitnehmer erforderlich, Teilzeitarbeitsverhältnisse zählen anteilig)
2. Betriebsbedinter Kündigungsgrund
Frage: Liegt ein betriebsbedingter Kündigungsgrund vor? In Betracht kommen
- außerbetriebl. Ursachen (z.B. Auftragsmangel, Umsatzrückgang) oder
- innerbetriebliche Ursachen (z.B. Rationalisierung, Verlagerung der Produktion ins Ausland, Betriebsstilllegung)
3. Unternehmerische Entscheidung
Frage:
Hat der Unternehmer eine konkrete Entscheidung getroffen und umgesetzt ? Die Entscheidung kann dann vom Gericht nur dahin überprüft werden, ob sie unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist.
4. Kausaler Wegfall des Weiterbeschäftigungsbedürfnisses
Frage: Entfällt aufgrund der Umsetzung der nicht offensichtlich unsachlichen oder willkürlichen Unternehmerentscheidung das Bedürfnis der Weiterbeschäftigung?
5. Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
Frage: Kann die Kündigung durch Einsatz des Arbeitnehmers (evtl. nach Umschulung od. Fortbildung) auf einem freien anderen Arbeitsplatz vermieden werden?
6. Dringlichkeit der Kündigung
Frage: Kann die Kündigung durch Maßnahmen auf technischem, organisatorischem oder wirtschaftlichem Gebiet vermieden werden ? (z.B. Umschulung, Kurzarbeit, Überstundenabbau)
7. Sozialauswahl
Frage: Hat der Arbeitgeber eine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchgeführt (Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung bei vergleichbaren Arbeitnehmern)
Wichtig für den Arbeitnehmer: Eine gerichtliche Überprüfung muß innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht beantragt werden.
Die Prüfung, ob eine betriebsbedingte Kündigung möglich oder wirksam ist, muss in jedem Fall individuell vorgenommen werden und sollte daher einem Fachmann überlassen werden.
Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihrem speziellen Problem.