Rechtstipp im Arbeitsrecht
Arbeitsplatzverlust beim SPIEGEL
Der Spiegel ist ein deutsches Nachrichtenmagazin, das im Spiegel-Verlag in Hamburg erscheint.
Die Corona-Pandemie hat auch mittelbar dem Medienunternehmen Spiegel zugesetzt, da Werbeeinnahmen ausblieben.
Nun sollen Arbeitsplätze eingespart werden.
Als Arbeitgeber plant der Spiegel einen sozial-verträglichen Stellenabbau, bei dem vor allem ältere Arbeitnehmer ausscheiden sollen und die freiwerdenden Arbeitsplätze nicht neu besetzt werden.
Die rentennahen Arbeitnehmer, die 1966 oder früher geboren sind, sollen durch Altersteilzeit oder den Vorruhestand verbunden mit der Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis gelockt werden.
Der Spiegel weist als Arbeitgeber darauf hin, dass es sich bei dem Stellenabbau um ein Freiwilligenprogramm handele, zu dem niemand gezwungen werde.
Wie viele Arbeitnehmer von dem Angebot Gebrauch machen, ist derzeit unklar.
Ebenso ist unklar, wie viele Arbeitnehmer den Arbeitgeber überhaupt verlassen sollen.
Der Spiegel beschäftigt derzeit 1.100 Arbeitnehmer.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.
Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.
Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:
Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5
Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.
Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.