Rechtstipp im Arbeitsrecht
Arbeitnehmer bei FORD in Deutschland haben Angst
Der Autohersteller FORD in Köln wird zahlreiche Arbeitnehmer kündigen.
In einer Betriebsversammlung hat FORD bzw. der Betriebsrat seine Pläne bekannt gemacht.
Die Arbeitnehmer sind mit Bussen angereist, um daran teilzunehmen.
Dies ist nachvollziehbar in Anbetracht der Existenzängste, die zahlreiche Arbeitnehmer berechtigterweise haben.
Der Andrang war so groß, dass die Betriebsversammlung in drei Teile aufgeteilt wurde, damit alle Arbeitnehmer daran teilnehmen konnten.
In den Betriebsversammlungen kam es zu fassungslosem Schweigen, emotionaler Betroffenheit und lautstarkem Getöse.
2020 hatte FORD noch 18.000 Arbeitnehmer in Köln, 2023 sind es 14.000 und es werden deutlich weniger.
In der Forschungsabteilung von in der Fahrzeugentwicklung von FORD sollen 2.500 von 3.800 Arbeitsplätzen wegfallen – das sind 65 % aller Stellen.
Dabei bleibt es aber nicht, auch in der Verwaltung sollen 20 % der Arbeitnehmer entlassen werden.
Aber nicht nur Köln ist betroffen, auch im Forschungszentrum in Aachen soll es Kündigungen geben.
Grund für die Kündigungswelle ist laut FORD der Umstand, dass die Elektromotoren nicht mehr in Europa, sondern in den USA hergestellt werden sollen.
Die Umstrukturierung und die Verlagerung in die USA fordern den Abbau von Personal.
Die FORD-Mitarbeiter sind arg gebeutelt, denn schon im Jahr 2020 sind 5.400 Arbeitsplätze weggefallen.
Der Betriebsrat von FORD und auch die Gewerkschaft IG Metall sind erschüttert.
Ob sich im Rahmen eines Freiwilligenprogramms derartig viele Arbeitnehmer finden lassen, die mit einem Aufhebungsvertrag freiwillig gehen, darf bezweifelt werden.
Es wird wohl zahlreiche betriebsbedingte Kündigungen der Arbeitnehmer geben.
Die Geschäftsführung von FORD hält sich zu Zahlen und Maßnahmen des Stellenabbaus zurück und sagt sehr wenig.
Für gute Stimmung unter den Arbeitnehmern wird dieses Verhalten nicht führen.
Gerade in Anbetracht der Vielzahl von Entlassungen sollte jeder Arbeitnehmer den Weg zum Rechtsanwalt suchen, um einen Aufhebungsvertrag, einen Sozialplan, einen Interessenausgleich oder eine Kündigung prüfen zu lassen.
Viele Arbeitgeber machen Fehler bei Massenentlassungen – auch und gerade sehr große Arbeitgeber, wie FORD.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.
Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.
Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:
Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5
Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.
Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der kanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.
Mehr Informationen unter www.JURA.CC oder per Telefon: 0221-95814321