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    Dr. jur. Jens Usebach LL.M.
    Kategorie:
    Arbeitsrecht
    Veröffentlicht:

    Airbus streicht Arbeitsplätze

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M.


    Der Flugzeugbauer Airbus hat sich ein strenges Sparprogramm auf diktiert.

    Die Corona-Pandemie hat die Situation bei Airbus noch einmal verschärft.

    Von Airlines bestellte Flugzeuge wurden storniert, die Produktion an den europäischen Standorten musste heruntergefahren werden.

    Die Folgen spürt auch das Werk in Bremen, in dem unter anderem die Flügel ausgerüstet werden.

    Hier sollen 440 Stellen im kommerziellen Flugzeugbau wegfallen, 160 weitere bei der Konzerntochter Premium Aerotec.

    In Deutschland sollen deshalb 5.100 Arbeitsplätze gestrichen werden, weltweit etwa 15.000 Arbeitsplätze.

    Airbus verzichtet vorerst auf betriebsbedingte Kündigungen

    Mit einem Abfindungsprogramm soll der Stellenabbau in Bremen und an den anderen Standorten gelingen – gelingt es nicht kann es doch noch zu Kündigungen kommen.

    Mehrfach hatten die Beschäftigten von Airbus und Premium Aerotec in Bremen für den Erhalt ihrer Jobs demonstriert.

    Nun schloss der Konzern bis Ende März Kündigungen aus und startet ein Abfindungsprogramm.

    Der Sozialplan bei Airbus steht und verschafft den Beschäftigten etwas Erleichterung in Zeiten der Krise.

    Der angeschlagene Flugzeugbauer schließt betriebsbedingte Kündigungen bis Ende März 2021 aus.

    Das Unternehmen setzt darauf, dass Arbeitnehmer freiwillig ausscheiden.

    Im Zentrum des Sozialplans stehen daher ein Abfindungsprogramm und die Gründung einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft.

    Darauf habe man sich mit den Sozialpartnern geeinigt.

    Airbus hofft nun, dass das Abfindungsprogramm einen großen Teil zum Sparkurs beitragen kann.

    Außerdem hat der Flugzeugbauer die große Hoffnung, dass genügend Freiwillige gefunden werden.

    Nachdem der Vorschlag den Arbeitnehmern vorgestellt wurde, hat es bereits viele Interessenten gegeben.

    Es gibt ein Abfindungsprogramm für Arbeitnehmer bis 58 Jahre und eins für ältere Beschäftigte.

    Hinzu komme die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft.

    Wunsch und Ziel sei es, keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen zu müssen.

    Darüber hinaus sei geplant, die Kurzarbeit bis Ende 2021 zu verlängern.

    Die IG Metall bezeichnet es als Teilerfolg, das betriebsbedingte Kündigungen bis Ende März kommenden Jahres ausgeschlossen seien.

    Das Ringen um den Sozialplan hat dazu geführt, dass für das Abfindungsprogramm bessere Konditionen ausgehandelt werden konnten.

    Das erhöhe die Chancen, dass mehr Arbeitnehmer freiwillig ausscheiden.

    Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.

    Insbesondere aufgrund der großen Anzahl an betriebsbedingten Kündigungen ist eine wirksame Massenentlassungsanzeige, ein wirksamer Sozialplan und eine korrekte Abfindung in Anlehnung an die Betriebszugehörigkeit anwaltlich zu prüfen.

    Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Arbeitnehmer bei der Kündigung vor dem Arbeitsgericht bei der Kündigungsschutzklage oder beim Aufhebungsvertrag ohne Kündigung oder im Falle der betriebsbedingten Kündigung beim Abwicklungsvertrag ohne Kündigungsschutzklage.



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