Rechtstipp im Arbeitsrecht
AHS Köln Aviation Handling Services GmbH ./. ver.di – Unterlassung von angekündigten Streikmaßnahmen
Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.
Beim Arbeitsgericht Köln fand am 12.10.2020 in dem Rechtsstreit AHS Köln Aviation Handling Services GmbH gegen ver.di zum Aktenzeichen 18 Ga 83/20 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Eilverfahren) ein Kammertermin statt.
Die Antragstellerin, die Bodenabfertigungsdienstleistungen für verschiedene Flugverkehrsgesellschaften am Flughafen Köln/Bonn erbringt, nimmt ver.di auf Unterlassung angekündigter Streikmaßnahmen in Anspruch.