Rechtstipp im Arbeitsrecht
Adler ist insolvent – Arbeitnehmer zittern um Job
Die Adler Modemärkte AG mit Sitz in Haibach bei Aschaffenburg ist eine börsennotierte Textil-Einzelhandelskette mit insgesamt 142 Geschäften in Deutschland.
Adler Modemärkte zählt zu den größten Textileinzelhandelsketten in Deutschland und beschäftigte 4.203 Arbeitnehmer, zuletzt immerhin noch 3.350 Arbeitnehmer.
Adler hat durch die Schließungen des Einzelhandels während der Corona-Pandemie hohe Verluste eingefahren und ist nun insolvent.
Bei Adler plant man die Insolvenz in Eigenverwaltung, wobei der Vorstand weiter im Amt bleibt, aber bei seiner Arbeit von einem sogenannten Sachwalter unterstützt und beaufsichtigt wird.
Kurzarbeit und Staatsbürgschaft konnten die Millionenverluste nicht beseitigen.
Adler hebelt die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitgeber nach § 622 BGB durch das Insolvenzverfahren aus, da § 113 InsO eine Kündigungshöchstfrist von drei Monaten während des Insolvenzverfahrens normiert und diese Regelung geht allen längeren Kündigungsfristen aus § 622 BGB, aus Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen vor.
Für Arbeitnehmer, die weniger als 10 Jahre bei Adler beschäftigt sind, ändert sich durch das Insolvenzverfahren nichts, weil hier die kürzeren Kündigungsfristen aus § 622 BGB geltend, die 1, 2 oder 3 Monate betragen – je nach Betriebszugehörigkeit.
Ob Adler nun in der Insolvenz vielen Arbeitnehmern betriebsbedingt kündigt, Filialen ganz schließt oder Aufhebungsverträge mit Abfindungen anbietet, bleibt abzuwarten.
Nur eins ist klar – ganz ohne Einsparungen von Personalkosten wird die Insolvenz nicht enden!
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.
Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.
Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:
Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5
Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.
Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.