Rechtstipp im Arbeitsrecht
Achtung ! Jahreswechsel und Kündigungen...
Gerade Ende November/Anfang Dezember kündigen verstärkt Arbeitgeber, wohl auch in der Hoffnung, dass die betroffenen Arbeitnehmer dann wegen des bevorstehenden Weihnachtsfestes und dem Jahreswechsel entweder verreist sind oder aber auf Grund dieser Feierlichkeiten, die der ganzen Familie gehören sollen, viel Stress haben, um mit allen Lieben mal wieder zusammen sein zu können.
Da kommt eine Kündigung natürlich völlig unvorbereitet und man widmet dieser vielleicht wegen der besonderen Stimmung zum Fest nicht die eigentlich dafür erforderliche Aufmerksamkeit.
Da es aber gilt, die 3-Wochen-Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage zu wahren, ist besondere Achtung erforderlich.
Nun kommt ein weiteres Problem hinzu. Viele Anwälte sind zwischen Weihnachten und Neujahr nicht erreichbar. Diesen Umstand haben wir uns zunutze gemacht und extra in dieser Zeit für Sie die Erreichbarkeit ermöglicht!
Falls Sie also dringend einen Anwalt zwischen Weihnachten und Neujahr benötigen, wir lassen Sie nicht allein!
Übrigens: WIR SIND BUNDESWEIT TÄTIG!
Ihr RA Björn Blume