Rechtstipp im Arbeitsrecht
800 Arbeitsplätze bei H&M weg
H&M (Kurzform für Hennes & Mauritz) ist ein schwedisches Textilhandelsunternehmen aus Stockholm.
Über ein Filialnetz und den Onlineshop bietet H&M weltweit Kleidung, Accessoires und Schuhe für Damen, Herren und Kinder sowie Wohnaccessoires an.
H&M will – vor allem aufgrund der Corona-Pandemie und der wirtschaftlichen finanziellen Folgen – 250 Filialen schließen.
Die Filialschließung hat den Verlust von bis zu 800 Arbeitsplätzen zur Folge.
H&M verhandelt derzeit mit Betriebsrat und Gewerkschaften die Modalitäten des Stellenabbaus.
Laut H&M sind die Filialschließungen und der folgende Stellenabbau neben der Pandemie auch durch die Digitalisierung erforderlich, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Die Gewerkschaft hat dieses Argument aufgegriffen und fordert von H&M deshalb einen Digitalisierungstarifvertrag, der die Arbeitnehmer aus den zu schließenden Filialen einbezieht und die Arbeitsplätze so im Unternehmen erhalten werden und die Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden.
H&M hofft auf baldige Einigungen mit Betriebsrat und Gewerkschaft und verfolgt das Ziel, die Arbeitnehmer loszuwerden, weiter.
Ob der Stellenabbau durch Aufhebungsverträge mit Abfindungen oder durch betriebsbedingte Kündigungen umgesetzt werden sollen, bleibt den Verhandlungen mit Betriebsrat und Gewerkschaft vorbehalten.
H&M befindet sich ohnehin schon länger in arbeitsrechtlicher Kritik, da hunderte Arbeitnehmer von H&M systematisch in sogenannten „Welcome Back Talks“ nach Krankheitsabwesenheiten befragt worden sein sollen und Krankheitssymptome und Diagnosen aufgenommen worden sein sollen und private Lebensumstände der Arbeitnehmer erfasst worden sein sollen.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.
Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.
Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:
Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5
Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.
Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.