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    Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.
    Kategorie:
    Arbeitsrecht
    Veröffentlicht:

    39.000 Arbeitnehmer bei der Lufthansa verlieren Job

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.

    Die Lufthansa wurde von der Bundesrepublik Deutschland vor der Pleite gerettet und streicht nun dennoch jeden 5. Arbeitsplatz.

    Das bedeutet, dass 29.000 Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz bis zum Ende des Jahres 2020 verlieren, davon werden ca. 20.000 Stellen im Ausland und 9.000 in Deutschland gestrichen.

    10.000 weitere Arbeitnehmer verlieren in Deutschland im Jahr 2021 ihren Arbeitsplatz.

    Insgesamt beschäftigt die Lufthansa dann noch ca. 109.000 Arbeitnehmer.

    Auch die Lufthansa-Tochter LSG, die für das Catering an Bord zuständig ist, wurde mitsamt den 7.500 Arbeitnehmern, verkauft; wie viele davon nach dem Verkauf bleiben, steht in den Sternen.

    Die weggefallenen Vollzeit-Stellen sollen durch freiwillige Weggänge, Teilzeit oder betriebsbedingte Kündigungen erfolgen, wobei die Airline verpflichtet ist für das Jahr 2021 auf Kündigungen zu verzichten und somit niemand vor April 2022 gekündigt werden darf.

    Aber auch die bestehenden Arbeitnehmer müssen ihren Beitrag leisten, denn es werden Teile des Einkommens gestrichen.

    So werden Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld wegfallen und auch Lohnerhöhungen fallen bis Ende 2021 aus.

    Die Gewerkschaft ver.di stimmte den Maßnahmen zu.

    Da die Lufthansa aber auch nach dortiger Ansicht 1.100 Piloten zu viel beschäftigt, sollen auch hier Stellen von den bislang beschäftigten 5.000 Piloten wegfallen; die Verhandlungen mit der Pilotenvertretung VC steht aber noch aus.

    Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.

    Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.

    Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.

    Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:

    Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5

    Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden

    Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.

    Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

    Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.



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