Rechtstipp im Arbeitsrecht
2.000 Arbeitsplätze bei Brose in Deutschland weg
Die Brose Fahrzeugteile SE & Co. KG ist ein Automobilzulieferer.
Das Familienunternehmen hat seinen Sitz in Coburg.
Die Brose-Unternehmensgruppe entwickelt und produziert an weltweit 63 Standorten in 23 Ländern mechatronische Komponenten und Systeme für Fahrzeugtüren, -sitze und Karosserie.
Zu den Kunden zählen rund 80 Automobilhersteller sowie rund 40 Automobilzulieferer.
Brose beschäftigte im Jahr 2018 weltweit rund 26.000 Arbeitnehmer.
Bereits 2019 kündigte Brose an, Stellen abzubauen – nun wird es konkret.
2.000 Arbeitsplätte werden gestrichen.
Mit Betriebsrat und Gewerkschaften einigte sich Brose nun darauf, wo und wie in Deutschland die 2.000 Arbeitsplätze abgebaut werden.
Zum 01.01.2021 verlieren danach Arbeitnehmer in Bamberg, Coburg, Hallstadt, Wuppertal und Würzburg ihren Job.
Brose plant dabei 900 Arbeitnehmer durch Altersteilzeitverträge loszuwerden und frei gewordene Stellen werden nicht neu besetzt.
Weitere 1.100 Arbeitnehmer werden bis Ende 2020 abgebaut.
Der Stellenabbau erfolgt an den einzelnen Standorten wie folgt:
Coburg – 440 Arbeitsplätze
Bamberg – 140 Arbeitsplätze
Hallstadt – 140 Arbeitsplätze
Würzburg – 180 Arbeitsplätze
Wuppertal – 235 Arbeitsplätze
Die Produktion von Schließsystemen wird in Wuppertal im Jahr 2024 vollständig eingestellt.
Ob die Arbeitsplätze aus Deutschland an Brose-Standorte ins Ausland verlegt werden, wollte Brose nicht kommentieren.
Brose kündigte bereits im Jahr 2019 an, dass im Rahmen eines Investitionsprogramm ein rentables Unternehmen erhalten bleiben soll und der Stellenabbau dabei eine wichtige Rolle spielt.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.
Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.
Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:
Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5
Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.
Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.