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    Dr. jur. Jens Usebach LL.M.
    Kategorie:
    Arbeitsrecht
    Veröffentlicht:

    105 Arbeitsplätze bei Outokumpu in Krefeld weg

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M.

    Die Outokumpu ist ein finnisches Werkstoffunternehmen mit Sitz in Helsinki.

    In Krefeld werden bei Outokumpu 105 Arbeitsplätze abgebaut.

    Der Betriebsrat wurde sich nun mit dem Arbeitgeber einig und der Stellenabbau wird sozialverträglich erfolgen.

    In langen Verhandlungen zwischen Arbeitnehmervertretern und Outokumpu ist der Arbeitgeber wichtigen Forderungen entgegengekommen.

    Der Arbeitsplatzverlust wird ohne betriebsbedingte Kündigungen bis zum 1. Mai 2021 auskommen und durch Aufhebungsverträge mit Abfindungen, Altersteilzeit und Fluktuation erfolgen; sollten bis Ende April 2021 nicht genügend Arbeitsplätze abgebaut sein, sind jedoch betriebsbedingte Kündigungen möglich.

    Die Auszubildenden werden für die Dauer von sechs Monaten in einer 28-Stunden-Arbeistwoche übernommen und anschließend in einen strategischen Personalpool übergeführt, von wo aus sie betriebsübergreifend eingesetzt werden.

    Der Betriebsrat wird mit dem Arbeitgeber dann im Mai 2021über Beschäftigungsmöglichkeiten verhandeln.

    Im Jahr 2021 werden auch neue Auszubildende eingestellt.

    Der Tarifvertrag der Stahlbranche wird vom Arbeitgeber nicht angegriffen und auch das tariflich vereinbarte Weihnachtsgeld zahlen.

    Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.

    Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.

    Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.

    Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:

    Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5

    Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden

    Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.

    Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

    Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.



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