Rechtstipp im Arbeitsrecht
1.400 Arbeitsplätze bei Diehl Aviation fallen weg
Die Corona-Pandemie macht auch vor der Liftfahrtindustrie keinen Halt und viele Unternehmen haben mit großen Umsatzeinbußen zu kämpfen.
Auch Diehl Aviation baut Arbeitsplätze ab.
Die Diehl Aviation Holding GmbH mit Stammsitz in Nürnberg, ist ein Teilkonzern der Diehl-Gruppe, welcher die überwiegend zivilen Luftfahrtaktivitäten der Diehl-Gruppe bündelt.
Im Jahr 2021 sollen 1.400 Arbeitnehmer eingespart werden und deren Arbeitsplätze wegfallen.
Damit streicht Diehl Aviation 1/3 aller Arbeitsplätze des Unternehmens.
Die Einsparungen betreffen alle Standorte, wobei Schließungen ganzer Standorte bisher nicht bekannt sind.
Viele Arbeitnehmer an den einzelnen Standorten eingespart werden, ist ebenso unbekannt.
Diehl Aviation plant den Stellenabbau vor allem durch Altersteilzeit und ein Freiwilligenprogramm mit Abfindungen umsetzen.
Reichen diese Maßnahmen nicht aus, stehen betriebsbedingte Kündigungen an die Arbeitnehmer im Raum.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.
Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.
Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:
Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5
Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.
Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.