Rechtstipp im Anlegerrecht
Zeichnung von Debi Select Classic Fonds und Debi Select Flex Fonds
Debi Select Gruppe
Zeichnung von Debi Select Classic Fonds und Debi Select Flex Fonds
Heidelberger Anwaltskanzlei erzielt Erfolg gegen Vermögensberaterin/Vermittlerin
Bekanntlich gerieten die Debi Select Fonds, die zahlreiche deutsche Kapitalanleger gezeichnet hatten, im Jahre 2011 in eine Schieflage. Hierdurch sahen sich, insbesondere aufgrund der Presseberichte, viele Anleger veranlasst, die von ihnen gezeichneten Fonds, die sich in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes befinden, zu kündigen.
In unserer Kanzlei Bau, Becky & Collegen in Heidelberg ist ein solcher Vorgang ebenfalls bearbeitet worden. Sachbearbeitend tätig sind Rechtsanwalt M. Bau und Dr. Christian Imo.
Die Mandantin hatte zwei Fondsbeteiligungen, nämlich an dem Debi Select Classic Fonds und an dem Debi Select Flex Fonds gezeichnet. Beide Fonds wurden in der Folge gekündigt. Bei einer der beiden Fondsbeteiligungen wurde die Kündigung seitens der Debi Select bestätigt und die Auszahlung für die darauffolgende Jahresmitte in 2011 angekündigt.
Eine Abrechnung und Auszahlung erfolgte jedoch in der Folgezeit nicht. Auch aufgrund der anwaltlichen Schreiben für die Mandantin wurde weder eine Abrechnung, noch Auszahlung der Fonds vorgenommen.
Es musste von Rechtsanwalt M. Bau entschieden werden, ob Klage auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung erhoben wird. Zwischenzeitlich wurden von der beauftragten Anwaltskanzlei der Debi Select Verwaltungs GmbH mehrfach Berichte versandt, wonach eine Restrukturierung bzw. Umgestaltung der Fonds erfolgen sollte. Ein Ende der Restrukturierungsmaßnahmen ist bisher nicht in Sicht.
Da der Rechtsschutzversicherer der Mandantin für die Geltendmachung der Klagen auf Auskunfts- und Rechnungslegung keine Deckung erteilte, sollte zunächst Klage nicht erhoben werden.
Die Vermittlerin und Beraterin, die die Fonds an die Mandantin vermittelt hatte, konnte jedoch in der Folge in Anspruch genommen werden. Hierfür erhielt die Mandantin auch Deckung von ihrer Rechtsschutzversicherung. Es wurde ein Schadensersatzprozess vor dem Landgericht Heidelberg durchgeführt.
In diesem Rechtsstreit gegen die Beraterin wurde mit dieser schließlich ein Vergleich abgeschlossen. Der hinter der Beraterin stehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherer deckte die Schadensersatzzahlung ab.
Die Zahlung, die hierdurch der Mandantin zukam, stellt jedoch nur einen Bruchteil dessen dar, was die Mandantin in die beiden Beteiligungen investiert hatte. Die Mandantin hat also immer noch erhebliche Verluste erlitten.
Es wird daher von der Heidelberger Anwaltskanzlei derzeit nochmals die Frage aufgegriffen, ob Klage auf Auskunfts- und Rechnungslegung gegen die Debi Select Fonds erhoben werden soll.
Es wird allerdings auch von der Rechtsanwaltskanzlei der Debi Select Gruppe derzeit ein Angebot unterbreitet, um zumindest einen Teil der eingezahlten Beträge zurückzuerhalten, um ggf. „mit einem blauen Auge“ aus dem Ganzen herauszukommen. Dies wird derzeit noch von der Heidelberger Anwaltskanzlei geprüft.
gez. Bau
im September 2013
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Rechtsanwalt Michael Bau aus Heidelberg befasst sich mit mehreren Rechtsbereichen im Zivilrecht und Strafrecht. Seine Mandanten kommen aus Heidelberg, Mannheim und der weiten Umgebung. Der Anwalt berät und vertritt aber auch deutschlandweit und international Mandanten. Die Spezialgebiete des Heidelberger Anwalts Michael Bau erstrecken sich über die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, privates Bau-und Immobilienrecht, Versicherungsrecht, Wirtschafts-und Kapitalmarktrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Infos zur Rechtsanwalt Micheal Bau auf der Webseite der Rechtsanwälte Bau & Collegen in Heidelberg // www.bau-coll.de