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Anlegerrecht

Wölbern Invest: Befürchtungen der Anleger bestätigt?

Dieser Beitrag ist von 2013. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Bereits seit Monaten verfolgen betroffene Anleger das Geschäftsgebaren des Emissionshauses Wölbern Invest mit Sorge. Wölbern Invest hatte den Anlegern vorgeschlagen, ihre jeweiligen Beteiligungsgesellschaften in einem Cash-Pool zusammenzufassen. Die würde bedeuten, dass die Fondsgesellschaften den unmittelbaren Zugriff auf ihre freien Mittel verlieren würden. Wenn den Anlegern hierbei Böses schwante, können sie sich nun bestätigt fühlen: der Wölber Invest-Chef Dr. Heinrich Maria Schulte wurde wegen des Verdachts der Untreue verhaftet.

Ein Cash-Poll ist grundsätzlich nichts Ungewöhnliches. Dies bedeutet, dass insbesondere miteinander verbundene Unternehmen überschüssige Geldmittel auf einem Konto bündeln. Hieraus können sie sich im Bedarfsfalle günstiger als über Banken finanzieren. Somit können die Geldmittel des Unternehmensverbunds sinnvoller genutzt werden.

Die Teilnahme an einem Cash Pool bedeutet aber auch, dass die Fondsgesellschaft den unmittelbaren Zugriff auf ihre Gelder verliert. Dies kann nicht im Interesse der Fondsgesellschaft und ihrer Anleger liegen und würde ein erhebliches Vertrauen in den Kontoführer voraussetzen. Dass für dieses Vertrauen keine Grundlage bestand, hat die Verhaftung des Wölber Invest-Chefs jetzt bestätigt.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben die Wölbern-Fonds insgesamt 130 Millionen Euro eingesammelt. 37 Millionen Euro hiervon soll sich der Wölbern-Chef unter den Nagel gerissen haben, sodass der Vorwurf der Untreue im Raum steht. Auffällig ist dabei, dass Heinrich Maria Schulte in der jüngsten Vergangenheit erheblichen Geldbedarf hatte. Angeblich drohten Zwangsversteigerungen, bei denen Luxusimmobilien Schultes an der Hamburger Elbchaussee und in Kampen auf Sylt unter den Hammer kommen sollten.

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE

Es liegt nun an der Geschäftsführung der einzelnen Fonds, veruntreute Gelder zurückzufordern und diese Ansprüche zu verfolgen. Eigene Handlungsmöglichkeiten der Anleger sind dabei gering. Die Anleger sollten überlegt vorgehen und genau darauf achten, dass die Geschäftsführung hier mit dem notwendigen Nachdruck aktiv wird. Andernfalls sollten die Anleger den Grund hinterfragen und gegebenenfalls das Management austauschen.

Hartmut Göddecke

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Hartmut Göddecke
Geschrieben von Hartmut Göddecke Rechtsanwalt · Göddecke Rechtsanwälte · Siegburg

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