Rechtstipp im Anlegerrecht
Verbraucherkredite: Jetzt Rückforderungsmöglichkeiten gegen die Bank prüfen
Seit einigen Jahren stärkt der Bundesgerichtshof (BGH) die Verbraucherrechte von Bankkunden, die sich mit dem Abschluss von scheinbar harmlosen Verbraucherkrediten in längerjährige Bindung begeben haben. Die gängige Praxis einiger auf Verbraucherkredite spezialisierter Banken war es, zusammen mit dem Kredit eine Restschuldversicherung für den Kunden abzuschließen. An sich nichts schlechtes, möchte man meinen. Aber problematisch wird es, wenn die Kosten für die Versicherung einfach dem Nettokreditbetrag hinzugerechnet werden und der Bankkunde dann auf die erhöhte Darlehenssumme die Kreditzinsen zahlen soll. Dieses Vorgehen ist nicht per se unzulässig, aber der BGH hat festgestellt, dass die Banken solche auf sog. verbundenen Verträge und das dazugehörige Widerrufsrecht hinweisen müssen. Tun sie das nicht, haben die Bankkunden selbst nachdem der Kredit schon abbezahlt ist, odtmals Rückforderungsansprüche gegen die Bank.
Ein weiteres aus Verbrauchersicht sehr erfreuliches Urteil des BGH zum Abschluss von Verbraucherkreditverträgen stammt vom 13. Mai 2014.
In dem Urteil geht es um die weithin übliche Bankenpraxis, Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite zu verlangen. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem jüngsten Banken-Urteil klar gemacht, dass vorformulierte Klauseln zum Bearbeitungsentgelt, wie sie sich in den Kreditverträgen vieler Banken befinden, unwirksam sind. Denn darin sehen die Richter ein unzulässiges, über die der Bank zustehenden Zinsen hinausgehendes, zusätzliches Entgelt. Schließlich würden Banken ja ihr Geld mit der Bearbeitung von Kreditanträgen verdienen. Das ist der Sinn und Zweck von Kreditzinsen. Ein Extraentgelt in Form von Bearbeitungsgebühren ist somit rechtswidrig, wenn es nicht individuell vereinbart wird. Der Streit über die Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten hat die deutschen Gerichte schon seit längerer Zeit beschäftig und wurde zuletzt mehrfach - zu recht - als unangemessene Benachteiligung der Bankkunden angesehen. Mit der jüngsten Entscheidung des BGH zur Rechtmäßigkeit von Bearbeitungsentgelten im Verbraucherkreditrecht ist nun vom höchsten deutschen Zivilgericht ein weiteres Stück Verbraucherschutz realisiert worden.
In ihrem Urteil lassen die Bundesrichter leider offen, ob eine Rückzahlung nur für die ab Januar 2011 abgeschlossenen Verträge möglich sein soll, oder ob auch Verträge erfasst werden, die vor dem 1. Januar 2011 abgeschlossen wurden.
Prüfen Sie deshalb Ihre Darlehensverträge ganz genau! Bei der Rückforderung von zu Unrecht gezahlten Bearbeitungsgebühren ist Ihnen RA Boris Maskow gerne behilflich!