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Anlegerrecht

Solen AG: Vertreter für Anleihegläubiger gewählt

Dieser Beitrag ist von 2013. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Die Gläubiger der Solen-Anleihe haben Rechtsanwalt Wagner aus München am 19. August 2013 als ihren Vertreter gewählt. Er hat damit die Aufgabe übernommen, für die Rechte und Interessen der Geldgeber der insolventen Solon AG zu streiten. Im Insolvenzstadium ist diese Funktion wichtig, damit die Anlegerinteressen nicht zu kurz kommen.

Mit überwältigender Mehrheit ist das Votum für den neuen Gläubigervertreter Wagner ausgefallen. Über 90 % der anwesenden Stimmen bestätigten den Antrag von Anlegervertreter Hartmut Göddecke in seiner Eigenschaft als Vertreter der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK), den Rechtsanwalt aus München mit dieser heiklen Aufgabe zu betrauen. Auf den Gläubigervertreter warten angesichts der Pleite des Solarunternehmens drängende Themen: So ist er Ansprechpartner gleichzeitig für die vermutlich mehreren Tausend Anleger auf der einen und für den Insolvenzverwalter auf der anderen Seite.

Schon zu Beginn zeigt sich der Vorteil für beide Seiten; denn für alle Anleger wird die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle fachgerecht vom gemeinsamen Vertreter vorgenommen. Kosten kommen auf den Anleger dadurch unmittelbar nicht zu, denn diese werden von dem in Konkurs gefallenen Unternehmen getragen.

Wagner ist bereits in derartigen Ämtern als gemeinsamer Vertreter versiert, denn bei drei anderen Unternehmensanleihen nimmt schon der die Position als zentrale Sammelstelle für die Anleihe-Investoren ein. Bekanntestes Unternehmen in dieser Riege dürfte dabei die Anleihe der Solar Millenium AG sein – der Betrieb musste im vergangenen Jahr die Insolvenz anmelden.

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE

In Zusammenarbeit mit der Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger e.V. (SdK) hat Göddecke auf Wagner als einen versierten gemeinsamen Vertreter gesetzt, um Flagge gegen den zuvor vom Insolvenzgericht Meppen ins Rennen gesetzten Kluthe zu zeigen. Da die Anleihezeichner die größte Gruppe der Gläubiger darstellen, sollen sie mit Wagner ein besonderes Gewicht erhalten.

Quelle: Amtsgericht Meppen (AG Meppen), Beschluss vom 19. August 2013, Az. 9 IN 74/13

  • August 2013

Hartmut Göddecke

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Hartmut Göddecke
Geschrieben von Hartmut Göddecke Rechtsanwalt · Göddecke Rechtsanwälte · Siegburg

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