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Anlegerrecht

Schiffsfonds: Untergang der MS Franklin Strait - Schnelles Handeln der Anleger erforderlich

Dieser Beitrag ist von 2014. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Schon wieder ist ein Fonds des Emissionshauses König & Cie auf Grund gelaufen. Diesmal handelt es sich um die MS "Franklin Strait" GmbH & Co KG. Am 14.08.2014 wurde von der Fondsgesellschaft beim Amtsgericht Bremen ein Insolvenzantrag gestellt (507 IN 10/14). Betroffene Anleger sollten die Reißleine ziehen, bevor es zu spät ist.

Bei der noch andauernden Schifffahrtskrise überrascht die Nachricht vom Untergang des 518-TEU-Mehrzweckfrachter MS "Franklin Strait" niemanden mehr. In den vergangenen Monaten musste das Emissionshaus herbe Rückschläge verkraften. Neben den Insolvenzen der Schiffsfonds MS „King Julius“ und MS „King Justus“, wurde erst kürzlich auch das Aus der MS „King Jacob“ bekannt.

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Anleger, die in einen Schiffsfonds investiert haben, sollten ihre möglichen Ansprüche von einem An-walt im Bank-und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Wenn Anleger von beratenden Banken oder Vermittlern nicht über Chancen und Risiken einer unternehmerischen Beteiligung aufgeklärt worden sind, ist dies eine Falschberatung.

Oftmals wurden Anlegern im Rahmen der Verkaufsberatung Schiffsbeteiligungen als sichere und zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage empfohlen. Aber als Gesellschafter eines Schiffsfonds besteht die konkrete Gefahr des Totalverlustes des investierten Kapitals. Bei einer Falschberatung stehen betroffenen Anlegern Schadensersatzansprüche zu; so können Anleger ihr Geld vollständig zurück erhalten.

Fondsgesellschaften, die gegen finanzielle Engpässe kämpfen, greifen nicht selten zu dem Mittel der Rückforderung geflossener Ausschüttungen von den Anlegern. Betroffene sollten nicht ohne vorherige Prüfung durch einen Spezialisten den geforderten Betrag leisten. Denn andernfalls laufen Sie Gefahr dem schlechten Geld gutes hinterher zu werfen.

Die Anwälte der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE betreuen bereits zahlreiche Anleger erfolg-reich bei der Prüfung bestehender Ansprüche. Auch bei der Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen seitens der Fondsgesellschaft unterstützen wir die Anleger erfolgreich.

Nutzen Sie gerne auch unseren kostenfreien Erstkontakt unter 02241-1733-24 mit Rechtsanwältin Bahrig.

Quelle: Insolvenzbekanntmachung vom 14. August 2014, Amtsgericht Bremen, Az. 507 IN 10/14

  • August 2014 (Rechtsanwältin Chiara Bahrig)

Hartmut Göddecke

Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 17 33 - 24

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Hartmut Göddecke
Geschrieben von Hartmut Göddecke Rechtsanwalt · Göddecke Rechtsanwälte · Siegburg

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