rechtsanwalt.net
Anlegerrecht

Rechtsschutzversicherung: Bundesgerichtshof bestätigt Unwirksamkeit der „Prospekthaftungsklausel“

Dieser Beitrag ist von 2013. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entscheiden, dass häufig verwendete Ausschlussklauseln für Kapitalanlagefälle unwirksam sind. Die Versicherungen hatten versucht, ihre Eintrittspflicht bei diesen kostenträchtigen Versicherungsfällen zu umgehen. Alle Versicherungsnehmer, die die beanstandete Klausel in ihren Verträgen haben, können nun auf finanzielle Unterstützung hoffen

Nachdem die Zahl der Kapitalanlageprozesse in der vergangenen Jahren immer weiter anstieg, haben viele Versicherungen versucht, die „Reißleine“ zu ziehen und in ihre Versicherungsverträge entsprechende Ausschlussklauseln eingebaut. Eine der am häufigsten verwendete Klausel lautet wie folgt:

„Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds).“

Diese hat der BGH nunmehr für unwirksam erklärt, so dass die Versicherer Deckungsschutz zu erteilen haben.

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Das Urteil ist zu begrüßen. Insbesondere sind nunmehr all jene aufgerufen, ihren Deckungsanspruch geltend zu machen, die sich in der Vergangenheit von ihrer Rechtschutzversicherung anhören mussten, es bestehe kein Deckungsschutz. Geschädigte Kapitalanleger, die ihre Ansprüche durchsetzen wollen, sollten sich nun schnell um anwaltliche Beratung kümmern. Von der „Prospekthaftungsklausel“ droht keine Gefahr mehr.

Quelle: Bundesgerichtshof (BGH), Az.: IV ZR 174/12 und IV ZR 84/12, Pressemitteilung Nr. 85/2013 vom 08.05.2013

  • Mai 2013

Hartmut Göddecke

www.kapital-rechtinfo.de

Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 17 33 - 0
Telefax: 02241 / 17 33 - 44
info@rechtinfo.de

http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_r/Rechtsschutzversicherung_BGH_bestaetigt_Unwirksamkeit_Prospekthaftungsklausel.shtml?navid=2&r=1&r=1

Beitrag teilen: LinkedIn Facebook X WhatsApp E-Mail
Hartmut Göddecke
Geschrieben von Hartmut Göddecke Rechtsanwalt · Göddecke Rechtsanwälte · Siegburg

Fall schildern — kostenlos Alle Rechtstipps des Autors

Weitere Rechtstipps von Hartmut Göddecke

Weitere Rechtstipps: Anlegerrecht

Für Anwältinnen und Anwälte

Auch Ihr Rechtstipp kann hier stehen.

Tragen Sie Ihre Kanzlei ein und veröffentlichen Sie eigene Beiträge — mit Foto und Link auf Ihr Profil.

  • Bewertungs-Siegel für Ihre Website
  • Rechtstipps veröffentlichen
  • Anfragesystem für Ihre Website
Kanzlei kostenfrei eintragen → Für Anwälte kostenfrei — ohne Provisionen, ohne Laufzeit.

Ihr Schreiben wird gelesen …

Die KI erkennt Absender, Fristen und beantwortet erste Fragen — dauert einen Moment.