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PROKON: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Rodbertus wegen Insol-venzverschleppung

Dieser Beitrag ist von 2014. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat nach den Vorermittlungen nun die offiziellen Ermittlungen gegen den PROKON-Gründer eingeleitet. Neben dem Verdacht auf Insolvenzverschleppung werde auch wegen weiterer Wirtschaftsdelikte ermittelt, so die Oberstaatsanwältin Wenke Haker-Alm.

Insolvenzverschleppung lautet der primäre Vorwurf gegen Rodbertus. Die Staatsanwaltschaft Lübeck ermittelt nun, wann genau PROKON zahlungsunfähig gewesen ist. Bereits im Laufe des Jahres 2013 waren zahl-reiche Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Lübeck eingegangen. Über die Vorermittlungen hatten wir bereits im Januar 2014 berichtet: http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_p/PROKON-Unternehmensgruppe-Ermittlungsverfahren-eingeleitet.shtml?navid=2 Gegenstand der Ermittlungen ist auch der Vorwurf des Betrugs in einem besonders schweren Fall. Es geht dabei auch um die Frage der Finanzierungsstruktur von PROKON und den Vorwurf des Betreibens eines so genannten „Schneeballsystems“.

Jetzt geht es also ans Eingemachte. Nach dem Insolvenzverwalter muss sich nun auch die Staatsanwaltschaft durch die großen Mengen an Daten und Unterlagen von PROKON wühlen. Mindestens ein Jahr wer-den die Ermittlungsarbeiten wohl dauern, so die zuständige Oberstaatsanwältin.

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Auch wenn die strafrechtliche Beurteilung des Tuns von Rodbertus momentan nur ein Nebenkriegsschauplatz ist, könnte dies für die Anleger durchaus noch Bedeutung gewinnen. Denn im Rahmen staatsanwaltlicher Ermittlungen könnten Informationen zu Tage gefördert werden, die den Anlegern ggf. für Schadensersatzansprüche nutzen können.

Jetzt steht in einer Woche erst einmal der Termin zur ersten Gläubigerversammlung an und mit der Wahl des Insolvenzverwalters eine wesentliche Weichenstellung für das weitere Verfahren. Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, dass Anleger ihr Stimmrecht wahrnehmen. Ganz gleich, ob sie persönlich zur Gläubigerversammlung fahren, oder sich dort vertreten lassen.

Anleger, die eine Vertretung und Stimmrechtsausübung durch die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in der Gläubigerversammlung am 22.07.2014 im Hamburg wünschen, finden hier die entsprechenden Vollmachtunterlagen.

Vollmacht zur Gläubigerversammlung

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Hartmut Göddecke

Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
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Telefon: 02241 / 17 33 - 0
Telefax: 02241 / 17 33 – 44

http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_p/PROKON_Staatsanwaltschaft_ermittelt_gegen_Rodbertus_wegen_Insolvenzverschleppung.shtml?navid=2

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Hartmut Göddecke
Geschrieben von Hartmut Göddecke Rechtsanwalt · Göddecke Rechtsanwälte · Siegburg

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