rechtsanwalt.net
Anlegerrecht

PROKON: Insolvenz oder keine Insolvenz – das ist hier die Frage

Dieser Beitrag ist von 2014. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Das Schreiben von PROKON vom 28.01.2014 klingt positiv. Es ist die Rede von einem Restrukturierungskonzept, einer geplanten Änderung der Rechtsform und neuen Genussrechtsbedingungen. Parallel werden die einzelnen Genussrechtsinhaber, die noch keine Zustimmung gegebene haben aufgefordert, zumindest bis zum 31.10.2014 auf eine Kündigung zu verzichten. Es scheint sich also tatsächlich etwas zu bewegen. Aber ob es sich für die Anleger in die richtige Richtung bewegt, bleibt unklar.

Sollte das Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden, stellt sich die große Frage, ob PROKON die gekündigten Genussrechte tatsächlich auszahlt. Laut Genussrechtsbedingungen ist Auszahlungsvoraussetzung die ausreichende Liquidität. Das heißt, es müssten auch in Zukunft ausreichend neue Anleger gewonnen und Gewinne erwirtschaftet werden. Andernfalls würden die Auszahlungen an die Inhaber gekündigter Genussrechte ausgesetzt werden müssen.

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Genussrechtsinhaber müssen noch bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung still halten. Aber sollte der vorläufige Insolvenzverwalter tatsächlich zu dem Ergebnis kommen, dass ein Insolvenzgrund nicht besteht, sind Inhaber gekündigter Genussrechte nicht schutzlos.

Die von den Anwälten der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE herausgearbeiteten Ansprüche auf Schadensersatz beispielsweise aus einem fehlerhaften Prospekt, bleiben den Anlegern unbenommen und können auch in diesem Fall der passende Hebel sein.

Anleger, die weitere Informationen über ihre Handlungsoptionen und über das Vorgehen der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE erhalten wollen, können sich in dem unter dem unten genannten Link für weitere kostenlose Informationen registrieren lassen. Wir werden die Anleger dann per E-Mail über die weiteren Schritte der Kanzlei informieren.

Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapital-rechtinfo.de

Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 17 33 - 0
Telefax: 02241 / 17 33 - 44
info@rechtinfo.de

http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_p/Prokon_Insolvenz_oder_keine_Insolvenz_das_ist_hier_die_Frage.shtml?navid=2&r=1&r=1

Beitrag teilen: LinkedIn Facebook X WhatsApp E-Mail
Hartmut Göddecke
Geschrieben von Hartmut Göddecke Rechtsanwalt · Göddecke Rechtsanwälte · Siegburg

Fall schildern — kostenlos Alle Rechtstipps des Autors

Weitere Rechtstipps von Hartmut Göddecke

Weitere Rechtstipps: Anlegerrecht

Für Anwältinnen und Anwälte

Auch Ihr Rechtstipp kann hier stehen.

Tragen Sie Ihre Kanzlei ein und veröffentlichen Sie eigene Beiträge — mit Foto und Link auf Ihr Profil.

  • Bewertungs-Siegel für Ihre Website
  • Rechtstipps veröffentlichen
  • Anfragesystem für Ihre Website
Kanzlei kostenfrei eintragen → Für Anwälte kostenfrei — ohne Provisionen, ohne Laufzeit.

Ihr Schreiben wird gelesen …

Die KI erkennt Absender, Fristen und beantwortet erste Fragen — dauert einen Moment.