rechtsanwalt.net
Anlegerrecht

PROKON: Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtskräftig – wichtige Weiche gestellt

Dieser Beitrag ist von 2014. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Drei Anleger scheiterten mit ihrer Beschwerde gegen den Insolvenzeröffnungsbeschluss bereits auf der ersten Stufe an den formalen Voraussetzungen des Rechtsmittels. Das Landgericht Itzehoe stellte desweiteren fest, dass die Beschwerde auch unbegründet sei: PROKON ist zahlungs-unfähig.

Die Beschwerden dreier Genussrechtsinhaber gegen den Insolvenzeröffnungsbeschluss waren bereits unzulässig, so das Landgericht Itzehoe und scheiterten somit bereits aus formalen Gründen. Genussrechtsinhaber sind als Gläubiger nicht berechtigt, ein Rechtsmittel gegen den Insolvenzeröffnungsbeschluss einzulegen. Dieser Schritt ist nach der Insolvenzordnung nur der Schuldnerin selbst vorbehalten, hier der PROKON Regenerative Energien GmbH.

Abgesehen davon wies das Gericht darauf hin, dass die Beschwerde auch unbegründet sei, die PROKON Regenerative Energien GmbH sei zahlungsunfähig im Sinne des Insolvenzgesetzes. Dies ist nochmals eine Bestätigung der Entscheidung des Amtsgerichts Itzehoe vom 01.05.2014.

Der Beschluss zur Insolvenzeröffnung ist nun rechtskräftig, eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen. Damit ist nun zumindest diese Frage abschließend geklärt, rechtzeitig vor der Gläubigerversammlung am 22.07.2014. Der Zug kann nun in die richtige Richtung Fahrt aufnehmen.

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Mit diesem Beschluss des Landgerichtes Itzehoe ist nun zumindest an einer Front eine Entscheidung getroffen worden. Damit ist kurz vor der Gläubigerversammlung wenigstens die Frage der Rangfolge endgültig geklärt, denn auch das war Inhalt des nun rechtskräftigen Insolvenzeröffnungsbeschlusses. Fest steht jetzt also, dass die PROKON Regenerative Energien GmbH insolvent ist und dass sämtliche Genussrechtsinhaber gleichrangige Forderungen haben.

Anleger, die eine Vertretung und Stimmrechtsausübung durch die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in der Gläubigerversammlung am 22.07.2014 im Hamburg wünschen, finden hier die entsprechenden Vollmachtunterlagen.

Vollmacht zur Gläubigerversammlung

Wir bieten eine Vertretung in der Gläubigerversammlung kombiniert mit der Zusendung unseres Newsletters für einmalig nur 30,00 Euro. Bereits seit Anfang des Jahres versenden wir unveröffentlichte Details und Hintergrundinformationen an die bei uns registrierten Anleger.

Wenn Sie weitere Informationen, insbesondere zu den Hintergründen und Einzelheiten des Verfahrens, wünschen, die wir in Abständen direkt versenden, können Sie kostenfrei Ihre Angaben bei uns hinterlegen.

Registrierungsbogen für den Newsletter

Nutzen Sie gerne auch unseren kostenfreien telefonischen Erstkontakt unter 02241 – 1733-24 mit Rechtsanwältin Bahrig.

Hartmut Göddecke

Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 17 33 - 0
Telefax: 02241 / 17 33 – 44

http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_p/PROKON_Eroeffnung_des_Insolvenzverfahrens_rechtskraeftig_wichtige_Weiche_gestellt.shtml?navid=2

Beitrag teilen: LinkedIn Facebook X WhatsApp E-Mail
Hartmut Göddecke
Geschrieben von Hartmut Göddecke Rechtsanwalt · Göddecke Rechtsanwälte · Siegburg

Fall schildern — kostenlos Alle Rechtstipps des Autors

Weitere Rechtstipps von Hartmut Göddecke

Weitere Rechtstipps: Anlegerrecht

Für Anwältinnen und Anwälte

Auch Ihr Rechtstipp kann hier stehen.

Tragen Sie Ihre Kanzlei ein und veröffentlichen Sie eigene Beiträge — mit Foto und Link auf Ihr Profil.

  • Bewertungs-Siegel für Ihre Website
  • Rechtstipps veröffentlichen
  • Anfragesystem für Ihre Website
Kanzlei kostenfrei eintragen → Für Anwälte kostenfrei — ohne Provisionen, ohne Laufzeit.

Ihr Schreiben wird gelesen …

Die KI erkennt Absender, Fristen und beantwortet erste Fragen — dauert einen Moment.