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    Kai Malte Lippke
    Kategorie:
    Anlegerrecht
    Veröffentlicht:

    IBG Innovative Beteiligungs GmbH - ein Fass ohne Boden

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Kai Malte Lippke



    Die IBG Innovative
    Beteiligungs GmbH wurde am 12.02.2004 gegründet. Gründungsgesellschafter waren
    Herr René Bernhardt, Herr Siegmund Wacker und Herr Jürgen Peter. Geschäftsführer
    ist Herr Siegmund Wacker aus Gmund.


    Laut Emissionsprospekt
    von April 2004 hatte die IBG die Absicht, zwei Ferienhausparks in
    Annaberg/Dachstein-West und auf der Turracher Höhe zu errichten sowie das Hotel
    Elisabeth in Mauterndorf (alle in Österreich) zu erwerben. Hierzu sollten bereits
    bis 30.10.2005 stille Beteiligungen im Umfang von rund 47 Millionen Euro an
    Kleinanleger verkauft werden, denen die Kapitalanlage im Emissionsprospekt als "renditeorientiertes
    Beteiligungsprogramm zur ergänzenden Altersvorsorge mit mehr Lebensqualität"

    vorgestellt wurde. Die Anleger sollten nach Ablauf der Beteiligungsdauer von 20
    Jahren eine regelmäßige Ausschüttung als zusätzliche Rente erhalten. Vorher sind
    keine Auszahlungen vorgesehen. Über die Höhe der Auszahlungen schweigt sich der
    Emissionsprospekt aus.


    Die IBG plante, bereits
    im Jahr 2007  4 Millionen Euro in die
    Projekte zu investieren. Bis Ende 2008 scheinen aber noch keine Investitionen
    erfolgt zu sein, weil im Jahresabschluss der IBG zum 31.12.2008 lediglich
    Sachanlagen von rund 15.000 Euro ausgewiesen sind. Auffallend ist außerdem,
    dass als weiteres Vermögen nur noch Forderungen in Höhe von rund 4.500 Euro und
    Kassenbestand sowie Bankguthaben von rund 85.000 Euro ausgewiesen sind, obwohl
    die Anleger bereits rund 6 Millionen Euro Einlagen eingezahlt haben. Außerdem
    ist ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von sage und schreibe 3,5
    Millionen Euro angegeben. Die IBG muss sich daher fragen lassen, wo das ganze
    Geld der Anleger geblieben ist.


    Der IBG ist es
    offensichtlich bei Weitem nicht gelungen, das für die Durchführung der
    geplanten Investitionen erforderliche Kapital einzuwerben. Der Emissionsprospekt
    führt für diesen Fall aus, dass eine Rückabwicklung der Beteiligung erfolgen
    kann, wobei das Risiko bestehe, dass die Einlagen nicht in vollem Umfang zurückbezahlt
    werden. Nach den Geschäftszahlen 2008 sieht es meiner Auffassung aber vielmehr
    danach aus, dass die Anleger ihre Einlagen voll abschreiben müssten, wenn die
    Beteiligungen jetzt beendet werden würden. Andererseits besteht bei einer Fortsetzung
    die große Gefahr, gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen, weil es aufgrund des
    geringen Mittelzuflusses und der bereits erheblichen Verzögerung
    unwahrscheinlich ist, dass es die IBG bis zum Ende der geplanten Laufzeit noch schafft,
    Gewinne zu erzielen. Anleger sollten sich daher ernsthaft überlegen, ob sie
    ihre Beteiligungen nicht sofort beenden wollen. Eine einfache Kündigung reicht
    hierfür aber nicht aus, weil der Gesellschaftsvertrag zum jetzigen Zeitpunkt
    keine ordentliche Kündigung vorsieht. Es lassen sich aber in der Regel andere
    Möglichkeiten finden, um die Beteiligung zu beenden.



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