Rechtstipp im Anlegerrecht
IBG Innovative Beteiligungs GmbH - ein Fass ohne Boden
Die IBG Innovative
Beteiligungs GmbH wurde am 12.02.2004 gegründet. Gründungsgesellschafter waren
Herr René Bernhardt, Herr Siegmund Wacker und Herr Jürgen Peter. Geschäftsführer
ist Herr Siegmund Wacker aus Gmund.
Laut Emissionsprospekt
von April 2004 hatte die IBG die Absicht, zwei Ferienhausparks in
Annaberg/Dachstein-West und auf der Turracher Höhe zu errichten sowie das Hotel
Elisabeth in Mauterndorf (alle in Österreich) zu erwerben. Hierzu sollten bereits
bis 30.10.2005 stille Beteiligungen im Umfang von rund 47 Millionen Euro an
Kleinanleger verkauft werden, denen die Kapitalanlage im Emissionsprospekt als "renditeorientiertes
Beteiligungsprogramm zur ergänzenden Altersvorsorge mit mehr Lebensqualität"
vorgestellt wurde. Die Anleger sollten nach Ablauf der Beteiligungsdauer von 20
Jahren eine regelmäßige Ausschüttung als zusätzliche Rente erhalten. Vorher sind
keine Auszahlungen vorgesehen. Über die Höhe der Auszahlungen schweigt sich der
Emissionsprospekt aus.
Die IBG plante, bereits
im Jahr 2007 4 Millionen Euro in die
Projekte zu investieren. Bis Ende 2008 scheinen aber noch keine Investitionen
erfolgt zu sein, weil im Jahresabschluss der IBG zum 31.12.2008 lediglich
Sachanlagen von rund 15.000 Euro ausgewiesen sind. Auffallend ist außerdem,
dass als weiteres Vermögen nur noch Forderungen in Höhe von rund 4.500 Euro und
Kassenbestand sowie Bankguthaben von rund 85.000 Euro ausgewiesen sind, obwohl
die Anleger bereits rund 6 Millionen Euro Einlagen eingezahlt haben. Außerdem
ist ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von sage und schreibe 3,5
Millionen Euro angegeben. Die IBG muss sich daher fragen lassen, wo das ganze
Geld der Anleger geblieben ist.
Der IBG ist es
offensichtlich bei Weitem nicht gelungen, das für die Durchführung der
geplanten Investitionen erforderliche Kapital einzuwerben. Der Emissionsprospekt
führt für diesen Fall aus, dass eine Rückabwicklung der Beteiligung erfolgen
kann, wobei das Risiko bestehe, dass die Einlagen nicht in vollem Umfang zurückbezahlt
werden. Nach den Geschäftszahlen 2008 sieht es meiner Auffassung aber vielmehr
danach aus, dass die Anleger ihre Einlagen voll abschreiben müssten, wenn die
Beteiligungen jetzt beendet werden würden. Andererseits besteht bei einer Fortsetzung
die große Gefahr, gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen, weil es aufgrund des
geringen Mittelzuflusses und der bereits erheblichen Verzögerung
unwahrscheinlich ist, dass es die IBG bis zum Ende der geplanten Laufzeit noch schafft,
Gewinne zu erzielen. Anleger sollten sich daher ernsthaft überlegen, ob sie
ihre Beteiligungen nicht sofort beenden wollen. Eine einfache Kündigung reicht
hierfür aber nicht aus, weil der Gesellschaftsvertrag zum jetzigen Zeitpunkt
keine ordentliche Kündigung vorsieht. Es lassen sich aber in der Regel andere
Möglichkeiten finden, um die Beteiligung zu beenden.