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Anlegerrecht

German Pellets GmbH: Ungesicherte Finanzierung und die Frage nach der Insolvenz

Dieser Beitrag ist von 2016. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Noch bevor die Gläubigerversammlung am 10. Februar 2015 in Wismar stattfinden wird, hat German Pellets selbst die Reißleine gezogen. Das norddeutsche Unternehmen veröffentlicht, dass sie kein Genussrechtskapital von Anlegern annehmen wird. Nach Angaben, die vom Handelsblatt veröffentlicht werden, spitzt sich nicht nur in Deutschland die finanzielle Lage zu. Die Rede ist sogar von der Gefahr einer Insolvenz. Worauf Anleger aller Anleihen jetzt achten sollten und wie sie aktiv werden können.

Für Anleger könnten die in Anleihen und Genussrechte investierten Gelder im Feuer stehen. Das Holzbrennstoffunternehmen German Pellets heizte am Freitag (05.02.2016) die Spekulation um ihre Zahlungsfähigkeit selbst an. Das Unternehmen veröffentlichte, dass sie auf Grund der aktuellen Marktlage und der möglicherweise eintretenden Gefahr, dass die Gläubiger der Anleihe, die am 01. April 2016 fällig wird, ihre Zustimmung versagen könnten, den Anlass sehen würden, ihre Emission von Genussrechten (Angebot 2015/15) vorzeitig zu beenden.

Ebenso am vergangenen Freitag wurde in den Fachmedien veröffentlicht, dass die Holzindustrie Torgau (HIT) den mit German Pellets für den Standort Torgau geschlossenen Lohnfertigungsvertrag gekündigt habe. Grund für die Beendigung der Vereinbarung seien noch offene Zahlungen von German Pellets an HIT.

Parallel dazu gehen die Kurse der Anleihen in den Keller. Von einer Einlösung der am 01. April 2016 fälligen Anleihe geht am Nachrichtenmarkt fast niemand mehr aus. Offen wird von einer möglicherweise eintretenden Insolvenz gesprochen. In diese Richtung könnte auch die am heutigen Dienstag Morgen verbreitete Nachricht, dass die Versammlung der Anleihegläubiger für den kommenden Mittwoch kurzfristig abgesagt worden ist.

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte Wer als Anleger auf Nummer sicher gehen will, sollte konkrete Schritte in die Wege leiten. Alleine die Nachrichten zu verfolgen reicht nicht aus. Die Siegburger Kanzlei mit ihrer über 20-jährigen Erfahrung am Kapitalmarkt hat auch schon in anderen Anleihefällen für Investoren Gelder zurück geholt. Sichern Sie sich hier den Zugang zu weiteren Informationen.

Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte Es wird nicht (nur) auf die Gläubigerversammlung am 10.02.2016 in Wismar ankommen. Anleger sollten sich auch schon auf die so genannte zweite Gläubigerversammlung vorbereiten; denn hier geht es wirklich um Anlegerrechte und die wirkliche Aufwertung ihrer Anleihe. Weitere Informationen dazu erhalten Sie, sobald Sie sich bei uns gemeldet haben.

Quelle: Veröffentlichung von German Pellets GmbH vom 05. Februar 2016

Hartmut Göddecke

Göddecke Rechtsanwälte

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Hartmut Göddecke
Geschrieben von Hartmut Göddecke Rechtsanwalt · Göddecke Rechtsanwälte · Siegburg

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