Rechtstipp im Anlegerrecht
ADAC verbietet ARD und ZDF das Filmen bei der Hauptversammlung
ADAC verbietet ARD und ZDF das Filmen bei der Hauptversammlung
Der in die Kritik geratene deutsche Automobilclub ADAC den öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten verboten, während der Hauptversammlung Film und Tonaufnahmen zu machen.
Der ADAC ist berechtigt, ein solches Verbot auszusprechen.
Die Hauptversammlung des ADAC ist rechtlich eine private Veranstaltung, auch wenn eine Vielzahl von Mitgliedern daran teilnehmen können. Journalisten haben keinen Anspruch auf die Teilnahme an privaten Veranstaltung.
Es steht daher dem privaten Veranstalter frei zu regeln, ob Medienvertreter Zutritt zu der Versammlung haben.
Bei Hauptversammlungen von Unternehmen ist es üblich, dass Journalisten in der Regel zwar ein Zutrittsrecht haben, jedoch sind die Medienvertreter üblicherweise nicht berechtigt Bild- und Tonaufnahmen zu machen. Aufnahmen werden häufig zentral durch das Unternehmen erstellt und dann den Medienvertreter zur Verfügung gestellt.
Ziel ist es, zum einen der Ablauf der Veranstaltung nicht durch die Medien zu stören, zum anderen aber auch das Interesse der jeweiligen Unternehmen, die Herrschaft über die Bilder zu haben, welche von der Hauptversammlung gezeigt werden.
Journalistenverbänden üben immer wieder mal Kritik an dieser Praxis, rein juristisch ist die Beschränkung aufgrund des Hausrechts des Veranstalters zulässig. Es wäre sogar zulässig alle Journalisten von der Versammlung ausschließen zu können.