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Rechtsgebiete von RA Philipp Rinklin
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Strafrecht: Euthanasie - Aufgabe der Differenzierung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe
Strafrecht in der Umgebung von Heitersheim
Euthanasie - Aufgabe der Differenzierung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25.06.2010 über die Frage entschieden, ob man einen im Sterben liegenden Menschen, sterben lassen bzw. im Sterben begleiten darf, ohne sich selbst der Strafverfolgung auszusetzen.
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