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Womit kommen Mandanten im Wettbewerbsrecht?

Ratgeber Wettbewerbsrecht

Was Sie jetzt wissen sollten.

Im Wettbewerbsrecht gibt es kaum lange Fristen — nur kurze: Abmahnungen setzen oft nur wenige Tage, einstweilige Verfügungen ergehen ohne mündliche Verhandlung, und die „Dringlichkeit" verfällt nach etwa einem Monat. Ob Sie abgemahnt wurden oder ein Mitbewerber mit unlauteren Mitteln arbeitet: Schnelles, präzises Handeln entscheidet.

Abmahnung erhalten: drei Fehler vermeiden

Fehler 1: ignorieren — dann kommt die einstweilige Verfügung mit vollen Kosten. Fehler 2: die vorformulierte Unterlassungserklärung unverändert unterschreiben — sie ist fast immer zu weit gefasst und bindet mit empfindlichen Vertragsstrafen. Fehler 3: beim Abmahner anrufen und diskutieren. Richtig: Frist notieren, anwaltlich prüfen lassen, gegebenenfalls modifiziert unterwerfen oder eine Schutzschrift hinterlegen.

Gegen unlautere Konkurrenz vorgehen

Irreführende Werbung, gekaufte Bewertungen, kopierte Produkte, fehlende Pflichtangaben: Als Mitbewerber können Sie Unterlassung verlangen — per Abmahnung binnen Tagen, per einstweiliger Verfügung binnen etwa eines Monats ab Kenntnis. Wer zu lange sammelt statt handelt, verliert die Dringlichkeit.

Werbung vorab prüfen lassen

Preiswerbung, Garantieaussagen, Umwelt-Claims („klimaneutral"), Influencer-Kennzeichnung: Die Abmahnrisiken ändern sich laufend mit der Rechtsprechung. Ein Werbe-Check vor der Kampagne kostet wenig — eine Abmahnwelle danach viel.

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Häufige Fragen

Wettbewerbsrecht: kurz beantwortet.

Die Abmahnung kommt von einem Verband — ist das seriös?
Wettbewerbsverbände dürfen abmahnen, wenn sie klageberechtigt sind. Ob das der Fall ist und ob der Vorwurf trägt, gehört zur anwaltlichen Erstprüfung.
Wer zahlt, wenn ich einen Konkurrenten berechtigt abmahne?
Bei berechtigter Abmahnung trägt der Verletzer die Anwaltskosten nach dem Gegenstandswert — für Sie ist das Vorgehen dann im Ergebnis oft kostenneutral.
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