Ratgeber Versicherungsrecht
Was Sie jetzt wissen sollten.
Jahrelang Beiträge gezahlt — und im Leistungsfall mauert der Versicherer: Bei Berufsunfähigkeit, Gebäudeschäden oder der Kasko-Regulierung wird gekürzt, verzögert oder ganz abgelehnt. Die Praxis zeigt: Ein erheblicher Teil der Ablehnungen hält einer juristischen Prüfung nicht stand. Nehmen Sie Ablehnungen nie einfach hin.
Berufsunfähigkeit: der härteste Kampf
BU-Versicherer prüfen streng — und nutzen jeden Fehler im Antrag. Klassische Streitpunkte: angeblich verletzte Anzeigepflichten bei den Gesundheitsfragen (Rücktritt/Anfechtung), die konkrete Ausgestaltung des Berufs und Verweisungsklauseln. Schon beim Leistungsantrag entscheidet die Formulierung — anwaltliche Begleitung ab dem ersten Formular zahlt sich hier am deutlichsten aus.
Obliegenheiten: die Fallstricke im Kleingedruckten
Verspätete Schadenmeldung, „grobe Fahrlässigkeit", verletzte Aufklärungspflichten: Mit diesen Argumenten kürzen Versicherer am liebsten. Seit der VVG-Reform darf aber meist nur noch quotenmäßig gekürzt werden — eine Kürzung auf null ist selten rechtens.
So gehen Sie gegen eine Ablehnung vor
Ablehnung schriftlich begründen lassen, Akte und Gutachten anfordern, Fristen notieren. Dann: qualifizierter Widerspruch, Ombudsmann (kostenlos, hemmt die Verjährung) oder Klage — die Wahl des Wegs ist Strategie und hängt von Beweislage und Zeitdruck ab.
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